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EuRIC fordert Maßnahmen zur Steigerung der Altpapiernachfrage

Die Kreislaufwirtschaft im Papierbereich sollte dringend mit den Marktgegebenheiten in Einklang gebracht werden. Denn die europäische Papierrecyclingindustrie befindet sich derzeit in einer äußerst schwierigen Marktlage.

Die Situation hat sich seit der August-Pressemitteilung von ERPA, der Papierrecyclingsparte von EuRIC, erheblich verschärft. Eine periodische Abschwächung der Altpapier-Inlandsnachfrage der Papierfabriken in Europa zum Jahresende verstärkte in Verbindung mit lang anhaltenden Handelsbeschränkungen auf internationaler Ebene das Ungleichgewicht zwischen dem Angebot an in Europa gesammeltem und aufbereiteten Altpapier und der Inlandsnachfrage in der EU-28 zunehmend.

Tatsächlich führt die Effizienz der europäischen Wertschöpfungskette für die Sammlung und Verwertung von Altpapier Jahr für Jahr zu einem Überschuss von durchschnittlich acht von 56 Millionen Tonnen, abhängig vom Export. Ein Ende dieser Abwärtsspirale im Ungleichgewicht ist noch nicht in Sicht, weil die angekündigten, sehr begrüßten neuen Produktionskapazitäten erst in einiger Zeit wirksam werden. Das Fehlen von Endmärkten, sei es im Inland oder über Exportmärkte, die von nichttarifären Handelshemmnissen betroffen sind, wirkt sich direkt auf den Verkauf von Altpapier aus. Da diese Verkäufe die getrennte Sammlung und Aufbereitung in vielen europäischen Ländern und den damit verbundenen Systemen im Wesentlichen finanzieren, sind die Anreize für eine ordnungsgemäße Sammlung ebenso gefährdet wie Recyclingunternehmen, die ihre Aktivitäten zunehmend zurückfahren.

Die Recyclingindustrie unterstützt uneingeschränkt den Übergang zu einer zunehmenden Kreislaufwirtschaft. Es ist an der Zeit, das ambitionierte Ziel der Europäischen Union mit den Marktrealitäten zu verbinden. Daher fordert EuRIC nachdrücklich zum einen kurzfristig Schritte zur Ankurbelung der Nachfrage nach Altpapier in Europa, zum anderen mittel- bis langfristig den Abbau von Marktbarrieren, die die Recyclingbranche beeinträchtigen:

Schließlich sollten noch die Mindestanforderungen an EPR-Systeme in der überarbeiteten Abfallrahmenrichtlinie durchgesetzt werden, um sicherzustellen, dass die vereinnahmten Gebühren direkt und ausschließlich für die Finanzierung von Recycling und Abfallwirtschaft ausgegeben werden.

(EU-Recycling 01/2020, Seite 35, Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de)

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