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„Bundesrat darf nicht einseitig kommunale Interessen im Blick haben“

Der BDE kritisiert die einseitige Gewichtung einiger Beschlussempfehlungen des Deutschen Bundesrates zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zugunsten der kommunalen Seite.

Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Klagebefugnis der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgerr (örE) zu erweitern. BDE-Präsident Peter Kurth hält es für falsch, die gesetzlichen Stellschrauben beim Thema gewerbliche Sammlung zugunsten der kommunalen Seite zu verändern: „Durch die Beteiligung des Konkurrenten, dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, am Anzeigeverfahren des Trägers der gewerblichen Sammlung ist dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger schon ausreichend Raum zur Einflussnahme zugestanden worden. Einer weitergehenden Einflussmöglichkeit bedarf es insoweit nicht. Eine Korrektur der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus 2018 ist nicht geboten. Eine gewerbliche Sammlung wird nur angezeigt. Gewerbliche Sammlung bedarf keiner Zulassung.“

Nicht im Klein-Klein verlieren
Kurth wirbt stattdessen dafür, die Zuständigkeit der Entscheidung über eine gewerbliche Sammlung auf eine neutrale Behörde zu verlagern und erinnert an eine Idee aus dem Gesetzgebungsverfahren zum Kreislaufwirtschaftsgesetz: „Die Bundesregierung hatte im Jahr 2011 eine Regelung vorgeschlagen, wonach bei einer möglichen Interessenkollision die Zuständigkeit der Entscheidung auf die obere Abfallbehörde übergeht, um eine interessengeleitete Rechtsanwendung zu verhindern. Die Abfallbehörde hat die Rolle eines unabhängigen Schiedsrichters. Die Zulässigkeit einer gewerblichen Sammlung darf nicht im Belieben von Lokalfürsten stehen. Zuständige Abfallbehörden müssen mit Augenmaß über etwaige Untersagungen von gewerblichen Sammlungen entscheiden.“

Kritisch sieht der BDE auch die in den Bundesratsausschüssen angedachte Schwächung der Eigenrücknahme. Einen Anlass für die vorgesehene Schwächung der freiwilligen Rücknahme gebe es nicht. Freiwillige Rücknahmesysteme müssten eher gestärkt und unterstützt werden, anstatt sie zusätzlich zu erschweren. Vom anstehenden Votum des Bundesrates sollte ein „klares Signal für die Rohstoffwende“ ausgehen und sich nicht im Klein-Klein verlieren.

(EU-Recycling 05/2020, Seite 5, Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de)