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Ende der EEG-Förderung für Altholzkraftwerke politisch besser abfedern

Ab Silvester 2020 läuft für die bestehenden Altholzkraftwerke sukzessive die EEG-Förderung aus. Die Folgen könnten für die Branche in Marktverzerrungen sowie Kapazitätsverlusten und für die Umwelt im Wegfall von CO2-Einsparpotenzialen bestehen.

Etwa acht Millionen Tonnen an Altholz – insbesondere Bau- und Abbruchabfälle, Sperrmüll sowie Verpackungen – fallen jährlich in Deutschland an. Die Behandlung dieser Abfälle, die etwa 75 bis 80 Prozent in energetischer Verwertung besteht, übernehmen 72 Anlagen; davon produzieren 60 Anlagen neben Strom zusätzlich Wärme. Die übrige Abfallmenge wird stofflich genutzt, Tendenz steigend.

68 Altholzkraftwerke werden bislang nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert. Doch die Novelle des EEG im Jahr 2012 sieht die Herausnahme von Altholz aus der Biomasse-Verordnung vor. Das führte dazu, dass die Subventionierung von Neuanlagen gestoppt wurde und lediglich weiterhin die Verarbeitung von Industrie-Resthölzern gefördert wird. Seitdem können sich Neu- und Bestandsanlagen zur Behandlung von Biomasse um eine Anschlussfinanzierung bewerben, nicht aber Kraftwerke im Altholzbereich: Deren Förderung endet schrittweise ab dem Jahresende 2020 bis zum Jahresende 2026.

Verwertungsquote annähernd 100 Prozent
Abfallpolitisch betrachtet, erfüllen Altholz-Anlagen in Zeiten starken Holzaufkommens – bewirkt durch milde Winter, trockene Sommer und Insektenbefall – eine wichtige Entsorgungsfunktion für Holzabfälle und entlasten Abfallverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoffkraftwerke. Klimapolitisch betrachtet, verfügt Altholz über eine energetische und stoffliche Verwertungsquote von annähernd 100 Prozent.

In den entsprechenden Anlagen sind rund 700 Megawatt elektrischer Leistung installiert, und etwa 1,5 Millionen Tonnen Altholz finden Verwendung bei der Herstellung von Spanplatten. Aufbereitung und Behandlung von Altholz helfen, rund 5,8 Millionen Tonnen CO2 einzusparen. Neben der energetischen Verwertung spielen Altholzkraftwerke aber auch im Wärmebereich eine Rolle. Deutschlandweit beläuft sich der Anteil der Wärmegewinnung aus regenerativen Energien auf knapp 14 Prozent, wozu 60 spezielle Kraftwerke mit einer installierten thermischen Leistung von insgesamt 889 Megawattstunden beitragen. Sie finden zur Gebäudeheizung, als Prozesswärme oder für Wärmenetze Verwendung.

Lücke von 3,0 Cent pro kWh
Zwischen Jahresende 2021 und Jahresende 2026 läuft für 63 der 68 Altholzkraftwerke und damit 93 Prozent die Förderung aus. Allein in den ersten beiden Jahren entfällt damit für 17 Anlagen, also rund ein Viertel aller Einrichtungen, die staatliche Subventionierung. Daraus resultieren Einnahmeverluste: Statt der EEG-Vergütung von 9,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) lassen sich dann nur noch 5,8 Cent aus den Strom- und 0,5 Cent aus den Altholz-Erlösen erwirtschaften. Die Lücke von 3,0 Cent pro kWh werden die betroffenen Anlagenbetreiber nur schwerlich ausgleichen können. Die Marktverzerrungen gegenüber den noch länger geförderten Anlagen könnten zu einer Reihe von Werksstilllegungen führen.

Übergangsphase politisch abfedern
Um einen plötzlichen Kapazitätseinbruch zu vermeiden, schlägt der Bundesverband der Deutschen Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. (BAV) eine politische Abfederung für die Übergangsphase vor. Dazu soll in einem sogenannten Marktintegrations-Modell zwischen Ende 2020 und Ende 2026 die jährliche Förderung um zehn Prozent reduziert werden, bis die Differenz zwischen EEG-Förderung und Marktpreis durch progressive Verwertungserlöse ausgeglichen ist. Der BAV rechnet – bei einem über die Jahre als konstant angenommen Altholzpreis – insgesamt mit einer Fördersumme von 234 Millionen Euro. Falls der Altholzpreis um 5 Euro pro Tonne steigen würde, sänken die Zuschüsse auf etwa 100 Millionen, bei Mehreinnahmen von 10 Euro pro Tonne auf lediglich 43 Millionen Euro. Der Verband ist davon überzeugt, dass angesichts steigender Erlöse die Förderung schon Ende 2024 eingestellt werden könnte.

Neue Geschäftsmodelle vonnöten
Des Weiteren tritt der BAV dafür ein, dass der Einspeisevorrang für erneuerbaren Strom aus Altholzanlagen auch über 2020 hinaus beibehalten wird. Denn seit der Gesetzesnovelle im Jahr 2012 erkennt die Biomasseverordnung Altholz nicht mehr als Biomasse an, wodurch weiterhin nicht mehr EEG-gestützte Kraftwerke den Status als Erzeuger regenerativer Energiequellen und damit den Vorrang vor fossilen Brennstoffen verlieren. Das würde die wirtschaftliche Lage der Altholzverwerter noch zusätzlich belasten.

Zur Verbesserung ihrer ökonomischen Situation schlägt BAV-Geschäftsführer Simon Obert für Altholzverwerter neue Geschäftsmodelle vor. In der Kraft-Wärme-Kopplung, also der gleichzeitigen Umwandlung von Brennstoffen in Energie und Wärme, liegt nach seiner Meinung das größte ausschöpfbare Potenzial der Branche. Darüber hinaus bestehe für Altholzkraftwerks-Betreiber die Chance, Power Purchase Agreements abzuschließen – langfristige Stromlieferverträge, die heute zwar noch ein Nischendasein führen, aber auf lange Sicht eine Anschlussfinanzierung ermöglichen. Und schließlich könnten Stromüberschüsse zur (Zwischen-)Speicherung oder anderweitigen Nutzung als Energie oder Wärme eingesetzt werden: Die Option Power-to-Wasserstoff sei – die geeignete Anlage am richtigen Standort vorausgesetzt – ein vielversprechender Ansatz.

Altholzkraftwerke – so Simon Obert abschließend – seien als eine der weniger erneuerbaren Energie-Lieferanten in der Lage, grundlastfähigen Strom zu erzeugen und für Versorgungssicherheit und Netzstabilität zu sorgen. Zudem gelten sie als Teil einer Branche, die das Prinzip der Kreislaufwirtschaft schon heute lebe. Ein ungeordnetes, planloses Ende der EEG-Förderung hingegen würde nicht nur den Verlust von Anlagenkapazitäten oder ganzen Anlagen, sondern im schlimmsten Fall einen Entsorgungsnotstand riskieren.

Der Artikel ist eine Kurzfassung eines Beitrags, der erschienen ist in: Energie aus Abfall, Band 17, hrsg. von S. Thiel, E. Thomé-Kozmiensky, P. Quicker und A. Gosten, Neuruppin 2020, ISBN 978-3-944310-50-3.

(EU-Recycling 06/2020, Seite 6, Foto: O. Kürth)

 

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