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Novelle Kreislaufwirtschaftsgesetz: Kommunale Klagebefugnis durchgesetzt

Der Deutsche Bundestag hat am 17. September 2020 die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verabschiedet, mit der unter anderem die Bestimmungen der im Jahr 2018 geänderten Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden.

Außerdem sieht der geänderte Paragraf 45 bei der Auftragsvergabe des Bundes erstmals eine Bevorzugung von Erzeugnissen vor, die ökologisch vorteilhaft sind und die Kreislaufwirtschaft besonders fördern. Diese Verpflichtung hat jedoch keinen Drittschutz-Charakter und ist daher nicht einklagbar.

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Foto: O. Kürth

Im Ergebnis enttäuschend
Die verabschiedete Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bezeichnete der bvse im Ergebnis als enttäuschend. Besonders ärgerlich und kontraproduktiv sei die Einführung einer kommunalen Klagebefugnis, die die Regierungsfraktionen in letzter Minute durchgesetzt hätten, kritisierte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Damit werden die privaten Sammlungsstrukturen zugunsten der Kommunen weiter geschwächt, weil das gesetzlich vorgesehene Anzeigeverfahren „faktisch“ zu einem Genehmigungsverfahren umfunktioniert werden kann, das sich über etliche Monate oder gar Jahre hinziehen kann.

Nichts geändert habe sich hingegen an der „schwachen Regelung“ des Paragrafen 45 „Pflichten der öffentlichen Hand“. Zwar wird hier eine Bevorzugungspflicht unter anderem für Rezyklate festgeschrieben, doch sind keinerlei Nachprüfungs- oder Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtbeachtung dieser Regel vorgesehen. Noch nicht einmal zu einer jährlichen Berichtspflicht konnte sich der Gesetzgeber durchringen. Eric Rehbock: „Der Bundestag hat hier versäumt, das öffentliche Beschaffungswesen effektiv auf Nachhaltigkeit auszurichten. Es stellt sich hier natürlich schon die Frage, warum es nicht gelungen ist, die eigenen Ansprüche in konkrete Taten zu übersetzen?“

Justiziable Formulierungen vermisst
Für das FEhS – Institut für Baustoff-Forschung ist die Novelle ein wichtiger, wenngleich nur erster Schritt in die richtige Richtung. Die Experten für Eisenhüttenschlacken begrüßen zwar die Absicht, Sekundärbaustoffen in Zukunft Vorrang vor Naturgestein einräumen zu können. Sie vermissen bei dieser Ausrichtung jedoch justiziable Formulierungen. Dies müsse laut FEhS-Geschäftsführer Thomas Reiche zeitnah nachjustiert werden, um den politischen Absichtserklärungen, wie im Rahmen des Europäischen Green Deal, auch Taten folgen zu lassen.

(EU-Recycling 10/2020, Seite 4, Foto: O. Kürth)