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Fachbeitrag: Novelle der Bioabfallverordnung – Chancen für mehr Wirtschaftlichkeit und Flexibilität

Die rechtssichere und kosteneffiziente Störstoffentfrachtung des Bioabfalls vor Eingang in die Bioabfallbehandlung ist bereits heute möglich.

Die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) wirft ihre Schatten voraus und beschäftigt derzeit Teile der Entsorgungsbranche wie kaum ein anderes Thema. Das Bundesumweltministerium legte kürzlich den Referentenentwurf vor, der vor allem eines bestätigt: Die künftige BioAbfV wird einen deutlichen und nachhaltigen Einfluss auf die anzuwendende Technik haben. Damit wird das neue Regelwerk einen spürbaren Druck auf die Wirtschaftlichkeit und das unternehmerische Handeln der Branche ausüben. Anlagenbetreiber müssen bald investieren, um rechtssicher zu agieren. Doch genau das eröffnet Chancen. Denn für die Forderungen des Gesetzgebers gibt es schon heute Lösungen. Mittels neuer Konzepte zur Störstoffentfrachtung vor Kompostierung oder Vergärung profitieren Betreiber von mehr Effizienz im Anlagenbetrieb, Einsparungen von Entsorgungskosten und einem schnellen Return on Investment (ROI).

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Michael Zeppenfeldt (Foto: Doppstadt)

Unter den rund 2.500 Betreibern von biogenen Anlagen in Deutschland herrscht angesichts der BioAbfV-Novelle große Unsicherheit. Grund dafür sind die neuen Kontrollwerte für Fremdstoffe vor der ersten biologischen Behandlung, die das Kernstück des Gesetzesentwurfs bilden. Im Gegensatz zum aktuell geltenden Regelwerk, das Kontrollwerte für Störstoffanteile im bearbeiteten Fertigkompost enthält, gelten zukünftig neue Vorgaben für Fremdstoffe vor der ersten biologischen Behandlung – also noch vor dem Eingang in die biogene Anlage. Das wirft Fragen nach der technologischen Umsetzung sowie der dadurch entstehenden Kosten auf. Denn Anlagenbetreiber stehen vor notwendigen Investitionen, um den Forderungen des Gesetzgebers zu entsprechen. Möglicherweise schwächen die Verantwortlichen die im Gesetzentwurf enthaltenen Grenzwerte vor der Verabschiedung ab. Allerdings gilt es als gesichert, dass der Verordnungsgeber nicht vom generellen Vorhaben abrücken wird, den Anteil von Kunst- beziehungsweise Fremdstoffen aus dem Fertigkompost weiter zu reduzieren.

Dabei hat der Verordnungsgeber mit der Gesetzesnovelle die Problematik des Verursacherprinzips in der Praxis durchaus erkannt. Dass in der Biotonne nur Bioabfall landen soll, ist aufgrund mangelnder Kontrollmöglichkeiten schwer umsetzbar und insbesondere in urbanen Ballungsgebieten ein Problem. Hinzu kommt die kartellrechtliche Trennung von Sammlung, Transport und Behandlung. Ziel der Novelle ist es daher, Störstoffe zukünftig nicht mehr durch die gesamte Prozesskette hinweg mitzuführen, sondern möglichst früh auszusortieren. Das bedeutet aber auch, dass der Verordnungsgeber angesichts dieser Neuregelung in der Pflicht steht, adäquate Kontrollmechanismen inklusive notwendiger Sanktionen und Bußgelder umzusetzen. Es ist maßgeblich, dass Ordnungsbehörden regelmäßig entsprechende Kontrollen durchführen, um potenzielle Wettbewerbsvorteile durch Nichteinhaltung der neuen Regelwerke zu verhindern.

Heutige Siebverfahren häufig nicht optimal
Die Kritik der Branche am Gesetzesentwurf ist vor allem praktischer Natur, zumal dieser zunächst keine konkreten Maßnahmen zur Einhaltung der neuen Regeln enthält. Technisch betrachtet ist heute nur das Siebverfahren mittels Trommeln zum Abtrennen der Störstoffe aus biogenen Abfällen vorhanden. Der Bioabfall wird nach dem Rotteprozess gesiebt, um die gewünschte Körnigkeit zu erreichen und Störstoffe zu entfernen, die im Anschluss als Siebreste der Müllverbrennung zugeführt werden. Ohne den kombinierten Einsatz von geeigneten Aggregaten zum Aufreißen der Säcke und Ausschließen von strauchigen Verbunden in Verbindung mit einer Spiralwellenseparation ist dieser Prozess nicht optimal.

Durch die Rotation der Trommel wird der Materialstrom nach außen befördert. Befinden sich Sträucher oder ähnlich schwierige Materialien in der Trommel, bilden sich durch die Rotation Zöpfe, die eine spätere Trennung von Gutmaterial und Störstoffen erheblich erschweren. Denn um die Anforderungen des derzeit gültigen Regelwerks zu erfüllen und möglichst sämtliche Störstoffe zu entfernen, bedarf es einer besonders feinen Maschung beim Sieben. Das führt allerdings dazu, dass eine beträchtlich Menge an Gutmaterial mit in die Müllverbrennungsanlage gelangt. Das macht diesen Vorgang wenig effizient und kostet den Betreiber Geld.

Aus diesem Grund bietet der neue Ansatz Chancen, weil er den Prozess durch die frühzeitige Aussortierung quasi umdreht. Bei einer vorgelagerten Trennung können Störstoffe präziser separiert werden, ohne gleichzeitig den gut verwertbaren Bioabfall mit zu entfernen. Anlagenbetreiber sparen dadurch Entsorgungskosten. Ein Beispiel: Für die Entsorgung der aktuell am Prozessende entstehenden Sortierreste zahlen Betreiber rund 100 Euro pro Tonne. Eine Bioabfallanlage, die jährlich 25.000 Tonnen Bioabfall zur Verarbeitung annimmt, muss rund 4.000 bis 5.000 Tonnen an Siebresten entsorgen. Mittels der vorgelagerten Aussortierung ist es möglich, die Menge an Siebresten zur Beseitigung um circa 2.000 Tonnen zu reduzieren. Das entspricht in dieser Beispielrechnung einem Kostenvorteil von 200.000 Euro jährlich – und das ganz unabhängig davon, was der Gesetzgeber in welcher Ausprägung fordert.

Mobil-modulare Konzepte: Rechtssicherheit und schneller ROI
Das mobil-modulare Anlagenkonzept der Doppstadt Umwelttechnik GmbH liefert bereits heute Lösungen für die zukünftigen Forderungen des Gesetzgebers. Es verbindet rechtliche Sicherheit mit wirtschaftlichem Nutzen, Flexibilität und Risikominimierung. Das Konzept ist ein Gegenentwurf zu hallenfüllenden, stationären und monostrukturellen Anlagen, die eine Investition im Millionenbereich voraussetzen und kaum Flexibilität in Bezug auf die damit durchgeführten Prozesse bieten. Das Doppstadt-Anlagenkonzept basiert auf einer smarten Kombination mobiler Maschinen, die für mehrere Einsatzzwecke geeignet sind, vergleichsweise wenig Platz einnehmen und nicht zwingend in einer Halle betrieben werden müssen. Bei rechtlichen Änderungen in der Zukunft können Anwender deshalb flexibel und kalkulationssicher reagieren: entweder durch Austausch, Erweiterung und/oder Umstellung des Einsatzzwecks oder den Verkauf der einzelnen Maschinen am Markt.

Eine beispielhafte Anlagenkonfiguration zur Störstoffentfrachtung im Bereich des Bioabfalls besteht aus nur drei mobilen Maschinen: Der Bioabfall durchläuft in einem solchen System den Prozess der Vorzerkleinerung (Methor) mit anschließender Separierung (SWS) und Windsichtung. Aufgrund der Modularität des Systems ist die Umstellung oder Erweiterung des Aufbereitungskonzepts je nach Eingabemenge und Material flexibel realisierbar. Die Investitionskosten liegen deutlich unter denen für eine klassische stationäre Anlage. Verbunden mit dem Effizienzgewinn und der Einsparung an Entsorgungskosten liegt der ROI bei Anschaffung einer mobil-modularen Doppstadt-Lösung damit bei rund zwei bis zweieinhalb Jahren. Darüber hinaus profitieren Anlagenbetreiber von einer erheblichen Reduzierung des administrativen Aufwands im Genehmigungsverfahren, verglichen mit stationären Anlagen, und sind unabhängig von Preis- oder Kontingentsvorgaben von Fremdanlagen.

www.doppstadt.de [2]

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 03/2021, Autor: Michael Zeppenfeldt, Vertriebsleiter Deutschland der Doppstadt Umwelttechnik GmbH, Seite 26, Foto: Doppstadt)

 

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