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Novellierung des Verpackungsgesetzes: BDE für zügige Umsetzung europäischer Vorgaben

Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz setzte sich BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen für weitere Ergänzungen ein, die aber erst in der nächsten Legislaturperiode vorgenommen werden sollten.

Dabei gehe es insbesondere um Modelle, die Anreize zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen im Rahmen der Beteiligungsentgelte (§ 21) setzen, und um ein Konzept für ein System erweiterter Produktverantwortung nach Artikel 8 der Einwegkunststoffrichtlinie. Nach Ansicht Bruckschens gefährde eine aktuelle Befassung die zügige Verabschiedung des Gesetzespakets. Der BDE-Geschäftsführer verwies in der Anhörung auf bestehende Herausforderungen im weiteren Verfahren: „Die Erweiterung der Pfandpflicht hat Auswirkungen auf den verbleibenden Verpackungsmix und entzieht den Systembetreibern einen wertvollen Materialstrom zur Erfüllung der Quoten. Dies gilt es noch zu lösen.“

Positiv bewertete Bruckschen die Rezyklateinsatzquote für Einweg-PET-Flaschen, mahnte aber Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Materialstroms an. So müsse die Recyclingfähigkeit der Kunststoffgetränkeflaschen nachweislich sichergestellt werden. Echte Kreislaufwirtschaft gelinge nur, wenn sich ein qualitätsorientierter Rezyklatmarkt entwickelt. Neben besserer Getrennterfassung, genauerer Sortierung und Mindesteinsatzquoten bedeute dies vor allem eine deutliche Weiterentwicklung des „Designs for Recycling“. Es sollten nur recyclingfähige Verpackungen in Verkehr gebracht werden und keine Verbundverpackungen, die niemand mehr trennen könne. Mogelverpackungen wie Papiertüten, die sich als Plastiktüten entpuppen, sollten der Vergangenheit angehören.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 05/2021, Seite 10, Foto: Petra Hoeß, FABION Markt + Medien / abfallbild.de)