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Gewerbeabfallverordnung läuft Gefahr, als Papiertiger zu enden

Die Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung wird fünf Jahre nach ihrer Novellierung noch immer nur eingeschränkt oder gar nicht kon­trolliert. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unter den für den Vollzug verantwortlichen Bundesländern.

Nach Ansicht der DUH befördern die Bundesländer durch die Versäumnisse die Missachtung gesetzlicher Pflichten zur getrennten Wertstoffsammlung durch Gewerbetreibende und im Ergebnis auch die klimaschädliche Verbrennung von Gewerbeabfällen. Würden die Vollzugsbehörden die bestehenden Regeln der Gewerbeabfallverordnung konsequent durchsetzen, könnten jährlich bis zu 1,4 Millionen Tonnen gemischte Gewerbeabfälle der Verbrennung entzogen und recycelt werden. Das entspräche einem Einsparpotential von bis zu 2,9 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.

Für Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, läuft die Gewerbeabfallverordnung Gefahr, das Schicksal ihrer Vorgängerregelung zu teilen und als bürokratischer Papiertiger zu enden. Die Bundesländer müssten jetzt flächendeckend Abfallerzeuger kontrollieren und bei Verstößen sanktionieren. Jeder Beitrag zum Klimaschutz werde dringend benötigt, um die nachgeschärften Klimaziele der Bundesregierung auch zu erreichen. Gewerbeabfälle dürften nicht länger ordnungswidrig gemischt erfasst, das Recycling erschwert und der klimaschädlichen Verbrennung Vorschub geleistet werden.

Oft nur Schreibtischkontrollen
Laut der DUH-Umfrage verfügen einige Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Thüringen offenbar über keinerlei Informationen darüber, ob und wie die unteren Abfallbehörden die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung kon­trollieren. Das Land Bremen wollte sich zum Vollzug nicht einmal äußern, berichtet die Deutsche Umwelthilfe. Oft gebe es nur anlassbezogene Schreibtischkontrollen. Auf quantitative und qualitative Vorgaben zu den Prüfungen werde verzichtet.

„Umweltgesetze müssen wirksam kontrolliert und sanktioniert werden, sonst nimmt sie keiner ernst. Gewerbetreibende müssen die Gewissheit haben, dass die Abfalltrennung, wie sie in Privathaushalten ohnehin schon lange üblich ist, auch bei kleinen und mittelständischen Gewerbebetrieben in der Breite umgesetzt wird. Indem Behörden die Abfalltrennung im gewerblichen Bereich kaum kontrollieren, verschaffen sie nicht ordnungsgemäß handelnden Akteuren einen Wettbewerbsvorteil. Das demotiviert Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten, und verstärkt ordnungswidriges Verhalten“, kritisiert Fischer.

Es geht auch anders
Dass es auch anders geht, belegen die Antworten der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern. Hier gibt es beispielsweise Dienstberatungen mit den Vollzugsbehörden, Checklisten für Kontrollen, landeseigene Arbeitshilfen und eigene Überwachungskonzepte von Kreisen und kreisfreien Städten. Bei der Feststellung von Verstößen und der Eröffnung von Bußgeldverfahren liegen Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern bundesweit vorne.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 09/2021, Seite 5, Foto: O. Kürth)

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