- EU-Recycling - https://eu-recycling.com -

Verbändestellungnahme: Ausschluss aus EEG-Ausgleichsregelung bremst Recycling aus

Im neuen Leitlinienentwurf der EU-Kommission zur Ausgleichregelung der EEG-Umlage werden Recyclingunternehmen nicht mehr in der Liste förderungsberechtigter Wirtschaftszweige aufgeführt. Dabei ist gerade die energieintensive Recyclingbranche auf Beihilfe angewiesen, sagen bvse und BDSV.

„Die Erweiterung des Anwendungsbereiches der Leitlinien um die Förderung im Bereich der Kreislaufwirtschaft und der Ressourceneffizienz ist begrüßenswert und könnte das richtige Signal setzen, um die angestrebten Klimaziele des Green Deal zu erreichen. Allerdings ist der Ausschluss der Unternehmen mit dem NACE-Code 38.32 (Rückgewinnung sortierter Werkstoffe) aus der Beihilfeförderung zur EEG-Umlage im Hinblick auf die angestrebte Zielsetzung ein unüberbrückbarer Widerspruch, der dringend korrigiert werden muss“, forderte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock in einer gemeinsamen Verbändestellungnahme mit der BDSV an die EU-Kommission.

In einer aktuellen Umfrage des bvse gaben rund 70 Prozent der Mitgliedsunternehmen an, in den NACE-Code 38.32 eingestuft und vom Wegfall dieser Förderung betroffen zu sein. „Für die Unternehmen bedeutet dies, dass Strom in Zukunft je nach Verbrauch im Durchschnitt jährlich um rund 800.000 Euro teurer wird“, machte Rehbock deutlich.

Nicht mehr wettbewerbsfähig
Die Aufbereitung von Abfällen sei eine energieintensive Tätigkeit, bei der die Recyclingunternehmen international unter einem starken Konkurrenz- und Kostendruck stünden. Alleine beim aufwändigen Kunststoffrecyclingprozess beliefen sich die Energiekosten auf 50 Prozent der Bruttowertschöpfung. Von der Beihilfestreichung ebenso stark betroffen wäre auch die energieintensive Schredderschrott- und Großscherenproduktion zur Herstellung von klimafreundlichen Sekundärrohstoffen zur Stahlerzeugung. „Wenn die bisherige Förderung entfällt, werden ressourcenschonende und CO2-sparende Sekundärrohstoffe sowohl im nationalen als auch im internationalen Wettbewerb durch günstigere Primärrohstoffe verdrängt“, prognostizierte Rehbock.

Rückschritt auch für Klimaschutzziele
Dies hätte in der Folge erhebliche Auswirkungen auf die Erreichung der EU-Klimaschutzziele. Rehbock: „Die Unternehmen der Recyclingbranche leisten als Teil der Kreislaufwirtschaft mit CO2-Emissionseinsparungen von mehr als 100 Millionen Tonnen pro Jahr über alle Stoffströme hinweg alleine in Deutschland einen entscheidenden Beitrag auf dem Weg zur EU-Klimaneutralität 2050.“

Nach dem Statusbericht der deutschen Kreislaufwirtschaft für das Jahr 2020 wurden im Jahr 2019 alleine in Deutschland 1,95 Millionen Tonnen Kunststoffrezyklate eingesetzt, was einer durchschnittlichen Ersparnis von 3,3 Millionen Tonnen CO2 entspricht. Hinzu kommt eine weitere CO2-Ersparnis von 0,86 Millionen Tonnen durch den Einsatz von rund 1,16 Millionen Tonnen kunststoffstämmiger Ersatzbrennstoffe. Der Einsatz von rund drei Millionen Tonnen Schredderschrott, der die 1,67-fache Menge an CO2 einspart, trägt ebenfalls im erheblichen Maße zum Erreichen der globalen Klimaschutzziele bei.

Ersatzbrennstoffe gesondert auf Förderungsliste
In ihrer Stellungnahme forderten die Verbände zudem, dass die Unternehmen zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen für die Zementwirtschaft gesondert in die Liste förderungsfähiger Wirtschaftszweige aufgenommen werden sollen. Die Betriebe der Branche erzeugten 2-Komponenten-Produkte, die neben der Heizwertkomponente durch den Einsatz von Ascheanteilen in Zementklinker auch eine Rohstoffkomponente aufwiesen.

„Im Interesse der Steigerung der Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft muss auch dieser Bereich in die Förderung eingeschlossen werden und bezüglich einer national einheitlichen Einstufung unter den NACE-Code 38.32 Rechtssicherheit erhalten“, erklärte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock nachdrücklich.

Erschienen im EU-Recycling Magazin 09/2021, Seite 10, Foto: Dr. Jürgen Kroll)