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„Neues Batteriegesetz setzt massive Fehlanreize“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht sich in ihrer Kritik bestätigt, „dass das neue Batteriegesetz das Problem von immer mehr Batterien und sinkenden Sammelmengen nicht löst“. Bei der Quotenberechnung werde ein Schlupfloch verstärkt ausgenutzt.

Nach DUH-Erkenntnissen wurden 2020 im Vergleich zum Vorjahr rund 1.300 Tonnen weniger Batterien gesammelt, obwohl deutlich mehr verkauft wurden. Für die Berechnung wertete die Organisation die kürzlich veröffentlichten Erfolgsberichte der Sammelsysteme aus. Insgesamt sank die Sammelquote von 52,2 Prozent in 2019 auf nur noch 45,6 Prozent in 2020. Obwohl es bei der wachsenden Menge an Altbatterien ambitionierte gesetzliche Sammelziele bräuchte, wurde in der Neufassung des Batteriegesetzes die Mindestsammelquote für Gerätebatterien von bereits niedrigen 45 Prozent auf nur 50 Prozent ab 2021 angehoben. Die DUH fordert die Anhebung der Sammelquote auf 85 Prozent bis 2025.

„Das Absinken der Sammelmengen von Gerätebatterien kommt mit Ansage. Die Bundesregierung hat trotz unserer Warnungen die massiven Fehlanreize bei der Sammlung von Altbatterien im neuen Batteriegesetz fortgeschrieben. Es kann nicht sein, dass nicht einmal die Hälfte der Gerätebatterien in Deutschland ordnungsgemäß gesammelt und recycelt wird. Die neue Bundesregierung muss sich dieses Problems annehmen und das Batteriegesetz umgehend erneut überarbeiten“, appelliert Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Durch geschickten Wechsel
Damit mehr Batterien gesammelt werden, fordert die DUH einen Kostenausgleich für Sammelsysteme, die die gesetzliche Sammelquote von 50 Prozent übererfüllen. Ohne einen gerechten, finanziellen Ausgleich hätten Sammelsysteme, die die Batteriesammlung organisieren, keinen Anreiz, mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Mindestmenge zu erfassen. Die DUH fordert außerdem, dass Lithium-Ionen-Batterien in Smartphones, Powertools und E-Bikes bepfandet und Schlupflöcher bei der Berechnung von Sammelmengen gestopft werden.

„Wir sehen, dass ein Schlupfloch bei der Quotenberechnung nun verstärkt ausgenutzt wird. Durch geschickten Wechsel zwischen den Sammelsystemen, der die Berechnungsgrundlage der Sammelquote verändert, können die finanziell für die Sammlung verantwortlichen Hersteller von Batterien ganz legal ihre Sammelverpflichtung von den eigentlich gesetzlich vorgeschriebenen 50 Prozent auf bis zu 17 Prozent reduzieren. Problematisch ist auch, dass die Sammelverpflichtung für Batterien von Sammelsystemen, die aus dem Markt austreten, komplett entfällt. Diese Fehler im Gesetz verleiten die Marktakteure zur systematischen Neugründung sowie zum geplanten Marktrückzug von Sammelsystemen“, warnt Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

Hintergrund
Der Berechnung der deutschen Umwelthilfe zufolge wurden im Jahr 2020 mit circa 65.000 Tonnen rund 9.500 Tonnen mehr Gerätebatterien in Verkehr gebracht als im Vorjahr. Tatsächlich dürfte diese Zahl noch höher ausfallen, da illegal – etwa über Online-Marktplätze – verkaufte Batterien nicht berücksichtigt sind. Im gleichen Zeitraum wurden jedoch nur rund 26.000 Tonnen Batterien gesammelt, wodurch die Sammelquote von 52,2 Prozent in 2019 auf nur noch 45,6 Prozent in 2020 zurückging. Das ab 2021 geltende Sammelziel von 50 Prozent könnte somit nicht erreicht werden. Bezogen auf nicht bleihaltige Batterien läge die Sammelquote sogar bei nur 42 Prozent.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 10/2021, Seite 5, Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de)

 

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