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NRW: Recyclingbaustoffe sind jetzt gleichberechtigt

Am 19. Februar 2022 ist in Nordrhein-Westfalen ein neues Landeskreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten, das vielleicht eine Signalwirkung für die ganze Bundesrepublik in Sachen Baustoffrecycling und Öffentliche Beschaffung haben könnte.

Das Gesetz schreibt vor, dass bei öffentlichen Ausschreibungen Nachhaltigkeitskriterien eingehalten und generell der Einsatz von Rezyklaten deutlich erhöht werden müssen. Fortan gilt es unter anderem im Rahmen öffentlicher Aufträge, Rezyklate gegenüber Primärmaterialien zu bevorzugen. Bei Bauvorhaben wurden die Pflichten der öffentlichen Hand gänzlich neu gefasst. So sollen bei öffentlichen Projekten nun ausdrücklich verstärkt Baustoffe eingesetzt werden, die die natürlichen Ressourcen schonen. Zugleich wird insgesamt ein hohes Schutzniveau sichergestellt, bei dem die anzuwendenden Produkt-, Umwelt- und Gesundheitsschutzanforderungen eingehalten werden.

Einige konkrete Änderungen:
Im Hochbau gelten künftig geeignete und qualitätsgesicherte rezyklierte Gesteinskörnungen insbesondere in Recyclingbeton gleichberechtigt mit Baustoffen, die auf der Basis von Primärrohstoffen hergestellt wurden. Im Tiefbau sind mineralische Ersatzbaustoffe gleichberechtigt mit Baustoffen, die auf der Basis von Primärrohstoffen hergestellt wurden, sofern diese Materialien nach der Ersatzbaustoffverordnung verwendet werden können.

Zusätzlich werden Anforderungen an die Vermeidung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen für alle am Bau Beteiligten im Landesabfallgesetz verankert. Bei größeren Vorhaben müssen zudem für anfallende Bau- und Abbruchabfälle Rückbau- und Entsorgungspläne erstellt werden. Zudem erfolgte eine Anpassung an EU- und Bundesrecht, indem die fünfstufige Abfallhierarchie nun auch im Landeskreislaufwirtschaftsgesetz umgesetzt ist.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 04/2022, Seite 10, Foto: O. Kürth)