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Revision der Industrie-Emissionsrichtlinie: Rat der EU einigt sich

Ziel ist, das Regelwerk den Anforderungen des European Green Deal an eine nachhaltige EU-Wirtschaft anzupassen und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Insbesondere geht es um die Vermeidung der Umweltverschmutzung in der EU und um die Angleichung der Umweltstandards in den Mitgliedsländern.

Auf Kritik des BDE stößt der Vorschlag der Kommission, die Regelung der technischen Anforderungen an den Betrieb von Abfalldeponien aus der Deponierichtlinie herauszunehmen, in die Industrie-Emissionsrichtlinie zu übernehmen und in Merkblättern der besten verfügbaren Techniken zu regeln. Aus Sicht des Verbandes ist es ein falsches Signal, neue technische Anforderungen an den Betrieb von Siedlungsabfalldeponien zu bestimmen, wenn das Ziel ein europaweit geltendes Deponierungsverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle sein sollte. Zudem würde eine solche Änderung zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen, da ein zentraler Baustein der Deponierichtlinie gestrichen ist, die Vorschriften der Deponierichtlinie im Übrigen jedoch nicht geändert werden.

Positiv bewertet der BDE hingegen, dass sich der Rat der EU auf Änderungen in Bezug auf die deutlich zu weit gehenden Genehmigungs- und Veröffentlichungspflichten aus dem Kommissionsvorschlag einigen konnte. Insbesondere sollen Anlagenbetreiber entgegen dem Vorschlag nicht zur Veröffentlichung jeder Genehmigung der Industrieemissionsrichtlinie und ergänzender Unterlagen im Internet verpflichtet werden. Dies wird gerade vor dem Hintergrund der Schaffung eines fairen Wettbewerbs innerhalb der EU und zum Schutz des Industriestandortes Europa begrüßt, da derartige Veröffentlichungspflichten zur Preisgabe sensibler Daten und Betriebsgeheimnissen führen würden.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 05/2023, Seite 4, Foto: Marcin / pixabay.com)