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Runderneuerte Reifen sind „taxonomiekonform“

Die Europäische Kommission hat offiziell bestätigt, dass runderneuerte Reifen den Anforderungen der EU-Taxonomieverordnung entsprechen und somit als „taxonomiekonform“ gelten.

Damit wurde eine wichtige Forderung der Rigdon GmbH zur Zukunftssicherung der Runderneuerung von Reifen erfüllt. Die Taxonomie-Verordnung der EU (VO 2020/852) bewertet wirtschaftliche Aktivitäten hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit. Für den Straßenpersonen- und -güterverkehr definieren die ergänzenden Verordnungen (EU) 2021/2129 und 2023/2485 unter anderem Anforderungen an „geeignete Bereifung“. Diese enthalten:

Für runderneuerte Lkw- und Busreifen galten diese Labelvorgaben bislang nicht – da sie (noch) nicht in die Reifenkennzeichnungsverordnung integriert wurden. Dies führte in der Praxis häufig dazu, dass Betriebe runderneuerte Reifen als nicht taxonomiekonform einstuften und auf deren Einsatz verzichteten. Mit der delegierten Verordnung (EU) 2023/2486, die technische Bewertungskriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Vermeidung von Umweltverschmutzung definiert, schafft die EU nun Klarheit. Im Abschnitt „5.4 Verkauf von Gebrauchtwaren“, Unterpunkt „5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“, werden runderneuerte Reifen ausdrücklich von den Reifenlabel-Anforderungen ausgenommen. Runderneuerte Reifen sind damit im Sinne der EU-Taxonomie nachhaltig und rechtskonform einsetzbar.

Quelle: Rigdon GmbH, rigdon.de [1]

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 10/2025, Seite 5, Foto: AZuR-Netzwerk)