Ein im Umlauf befindliches Schreiben der DWA schlägt vor, die Rückgewinnungspflicht von Phosphor zu verschieben. Der Deutsche Phosphor-Plattform DPP e.V., vertreten durch den Vorstand und die Geschäftsführung, nimmt dazu Stellung und bewertet die Folgen eines vorgeschlagenen Aufschubs, wohlwissentlich, dass die Themen DWA-Position und Anreize für die Übergangszeit in der DPP kontrovers diskutiert werden.
Die DPP lehnt die Forderung der DWA ab, die gesetzliche Pflicht von 2029 auf 2039 zu verschieben. Eine Fristverlängerung würde die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft verzögern, bereits getätigte Investitionen entwerten, den Hochlauf der Rückgewinnungskapazitäten bremsen und das Vertrauen von Kommunen, Investoren und Technologieanbietern in die Verlässlichkeit regulatorischer Vorgaben schwächen. Zudem würde sie ordnungspolitische Zielsetzungen untergraben, die mit der Novellierung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) bewusst gesetzt wurden. Die DWA begründet ihre Forderung nach einer zehnjährigen Fristverlängerung mit fehlenden Kapazitäten und rechtlichen Unsicherheiten.
Die vollständige Stellungnahme der DDP lesen Sie unter:
deutsche-phosphor-plattform.de/dpp-fordert-umsetzung-der-phosphorrueckgewinnungspflicht-ab-2029-keine-fristverschiebung/ [1]
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 02/2026, Seite 19, Foto: Fraunhofer IWKS)