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Flächenrecycling: Platz schaffen für neue Zwecke

Wirtschaftswachstum braucht Raum. Doch nutzbare Areale sind in Deutschland rar. Wie kann Flächenrecycling neuen Raum zur Wiedernutzung schaffen?

Laut einer Umfrage gab es 2006 in Deutschland über 63.000 Hektar wiedernutzbare Brachflächen. Andererseits stieg seitdem auch der Verbrauch an solchen Arealen: Bis 2015 wurden durchschnittlich 66 Hektar pro Tag in Anspruch genommen, und derzeit soll laut vorliegenden Daten der tägliche Flächenverlust durch Nutzung bei durchschnittlich etwa 50 bis 55 Hektar liegen. Um solchen Schwund auszugleichen, ist Flächenrecycling notwendig.

Netto Null bis 2050
Ursprünglich war geplant, den Zuwachs der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis 2020 auf unter 30 Hektar pro Tag zu drosseln; dieser Wert wurde allerdings deutlich überschritten. Durch die Neuauflage der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2016 verschob man schließlich das 30-Hektar-Ziel für neue Siedlungs- und Verkehrszwecke auf das Jahr 2030; 2018 fasste man sogar eine Netto-Null bis 2050 als Endziel ins Auge. Angeblich strebt bis dahin auch die Europä­ische Kommission im „Fahrplan für ein ressourceneffizientes Europa“ einen Flächenverbrauch Netto-Null – „no net land take“ – an.

„Nicht ohne Altlastenbearbeitung“
Die Verluste an verfügbaren Flächen, die durch zusätzliches Ackerland, notwendige Verkehrswege, Wohnungsbau, neue Industrieanlagen und ähnliche Zwecke entstehen, müssen durch anderen Grund und Boden ersetzt werden. Zu solchen (noch) un(ter)genutzten Flächen zählen hierzulande unversiegelte Brachflächen, Industriebrachen, Baulücken sowie Ödland.

Das Umweltbundesamt bezifferte diese Areale, für die ein Flächenrecy­cling infrage käme, in der ersten Hälfte der 2010er-Jahre deutschlandweit auf insgesamt rund 150.000 bis 176.000 Hektar. Der Haken: Darunter befanden sich – Stand Sommer 2014 – auch 300.000 altlastenverdächtige Flächen, zusammengesetzt aus 95.889 Altablagerungen und 221.793 Altstandorten, bilanzierte die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz. Deshalb warnte das Umweltportal NRW: „Da Brachflächen oft industriell vorbelastet sind, ist ein Flächenrecycling nicht ohne eine systematische Altlastenbearbeitung möglich.“

Das Bayerische Landesamt für Umwelt gibt seit 2019 vor, dass neben der schrittweisen Klärung der Nutzungsoptionen und Planung der Nachnutzung auch die „Klärung des Altlastverdachts und Sanierung“ einhergehen müsse. Und eine Studie im Rahmen des REFINA-Forschungsvorhabens mit dem Titel „Sanierungspläne im Flächenrecycling“ erklärte: „Die Altlastenproblematik gilt … als eines der bedeutsamen Hemmnisse beim Flächenrecycling.“

Das REFINA-Programm
Als problematisch gelten hierbei Grundstücke mit Altablagerungen (ehemalige Mülldeponien) oder Altstandorte (stillgelegte Industrie-, Gewerbe- oder Militäranlagen), bei denen der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Grundwasserverunreinigungen besteht. Konkret wurden beispielsweise in der REFINA-Studie aus dem Jahr 2010 – wenn auch unter verschiedenen Entsorgungs- und Sanierungsperspektiven – neben einer Industriebrache eine ehemalige chemische Fabrik, ein Gaswerk, Klebstoffwerke, eine Raffinerie sowie eine Lackfabrik unter die Lupe genommen. Dabei ging es perspektivisch weniger um die Bereinigung von industriellen Altlasten als um „Forschung zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und ein nachhaltiges Flächenmanagement“ (kurz: REFINA, wie der BMBF-Forschungsschwerpunkt von 2006 bis 2012 genannt wurde).

Sinnvoll und rentabel …
Eine frühere Studie aus dem Bundesumweltamt mit dem bewusst doppeldeutigen Titel „Die Zukunft liegt auf Brachflächen“ belegte 2005 anhand einer Reihe von Projekten, dass und wieso Flächenumwidmungen trotz etlicher Handicaps, Nachteile und Risiken sinnvoll und schlussendlich rentabel sein können. So begann unter anderem das Projekt „Channel Hamburg“ mit dem Kauf von drei Hektar Gelände eines Binnenhafens und umfasste schließlich eine 70.000 Quadratmeter große Nutzfläche, auf der sich mehr als 80 neue Unternehmen mit über 4.000 Mitarbeitern niederließen.

Ein Industrieareal in Essen wurde in öffentlich-privater Partnerschaft von der Stadt, einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft und der Landesentwicklungsgesellschaft NRW zu einem neuen Quartier mit Gewerbe, Wohnen, Einzelhandel, Dienstleistung, Kultur, Gastronomie und Grünanlagen ausgebaut. Und bei der Ansiedlung von 80 fremden Unternehmen auf dem Gelände des Industrieparks Hoechst wurden letztendlich die Verantwortlichkeiten für Altlasten ebenso vertraglich geregelt und festgelegt wie die ständige Kontrolle des Grundwassers und die permanente Information über die Altlastensituation.

… aber aufwändig zu erfassen
Allerdings erweist sich die Ermittlung von Größe und Qualität des Brachflächenbestandes als zumindest aufwändig: So wies 2018 die Akademie für Raumforschung und Landesplanung darauf hin, dass aktuelle Zahlen für Deutschland auf Hochrechnungen aus Baulandumfragen, Schätzungen, Brachflächenkatastern und GIS-gestützten Stichprobenerfassungen zu Brachen und Baulücken im Siedlungsbestand beruhen. Zudem müssten für das regionale Bodenschutz- und Altlastenkataster – Beispiel Baden-Württemberg – die jährlichen Kennzahlen altlastenverdächtiger Flächen in altlastenverdächtige Altablagerungen, altlastverdächtige Altstandorte, Fälle von abzuklärendem Gefahrenverdacht, Fälle von ausgeräumtem Gefahrenverdacht, Zahl der Altlasten sowie Zahl abgeschlossener Sanierungen unterteilt werden.

Als notwendig anerkannt
Seitdem sind rund 20 Jahre vergangen, in denen sich umweltpolitisch und -wirtschaftlich vieles getan und geändert hat. Flächenrecycling wird mittlerweile als eine gesellschaftliche Notwendigkeit erkannt. Inzwischen gelangten Wissenschaft und Politik zur Erkenntnis, dass nur ein abgestimmtes Konzept in Richtung einer „Flächenkreislaufwirtschafts-Strategie“ zum Erfolg führen kann.

In einem Artikel zu „Flächenrecycling als Werkzeug der Flächenkreislaufwirtschaft“ unterstrich seine Autorin Petra Schneider, dass „der Handel mit Flächenzertifikaten eine Entwicklungschance bedeuten könnte“, schränkte jedoch ein, dass es Regionen gibt, „in denen keine Grundstücksnachfrage für bauliche Zwecke besteht und eine Revitalisierung der Flächen daher praktisch unwahrscheinlich ist“.

Deutlich vom Ziel entfernt
Ein Ergebnisbericht des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2024 musste jedenfalls feststellen, dass die Flächen-Neuinanspruchnahme für Siedlung und Verkehr noch deutlich vom Ziel „unter 30 Hektar pro Tag“ entfernt ist. Denn „bisher erfolgte keine Operationalisierung dieses Ziels in Form verbindlicher Zielvorgaben auf Landes-, regionaler oder kommunaler Ebene“. Dass die Bundesländer auch noch weit davon entfernt sind, verbindliche Flächensparziele im Rahmen der räumlichen Planung vor- und auszuweisen, ließ das Umweltbundesamt 2026 in einem weiteren Ergebnisbericht erkennen: Danach unterscheiden sich die Länder deutlich sowohl in der gesetzlichen Festlegung, im Datum der Umsetzung wie auch in der Höhe ihrer Flächensparziele.

Freier Handel oder amtliche Regulierung?
Darüber, auf welche Art und Weise diese Ziele praktisch umgesetzt werden sollen, waren sich die Verantwortlichen bislang offenbar unschlüssig: Sollte mit der Einführung eines Handels mit Flächenzertifikaten ein umwelt-ökonomischer Ansatz gewählt werden oder wäre ein behördlich regulierter Ansatz ausschließlich im Rahmen räumlicher Planung der bessere Weg? Inzwischen hat ein „Planspiel Flächenhandel“ des Umweltbundesamtes im Dialog mit annähernd 100 Kommunen den Handel mit Flächenzertifikaten untersucht. Das Ergebnis: Ein Flächenhandelssystem ist in der Lage, den Flächenverbrauch effektiv zu verringern. Hingegen wird die rechtliche Gestaltung eines regulatorisch an die Raumordnung gebundenen Kontingent-Vergabeverfahren als „prinzipiell umsetzbar“ angesehen, wäre aber bei der nationalen Umsetzung an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Jedenfalls sah sich das Umweltbundesamt erst jetzt – mit Datum Juli 2024 und Veröffentlichung 2026 – in der Lage, ein Konzept zur Umsetzung von verbindlichen Flächensparzielen unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit zu erarbeiten und dessen Umsetzungsperspektive zu betrachten.

Nach Ansicht des Naturschutzbunds Deutschland sind stärkere Anstrengungen unverzichtbar, um die Neuinanspruchnahme von Flächen möglichst gering zu halten. Langfristig müsse eine andere Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt werden. „Dabei werden neuversiegelte Flächen durch die Entsiegelung nicht mehr genutzter Flächen sowie die Umwandlung zu Grünflächen aufgewogen, sodass der Netto-Flächenverbrauch am Ende Null betragen soll.“ Das Jahr 2050 hält der NABU aber für zu spät. Der „Netto-Null Flächenverbrauch“ müsse bereits im Jahre 2030 erreicht werden.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 07/2026, Seite 6, Foto: MSV, KI-generiert)