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Neues VerpackDG: Last-Minute-Regelung für Rezyklateinsatz

Am 11. Juni 2026 hat der Bundestag das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz verabschiedet – mit einer Regelung, die im ursprünglichen Kabinettsentwurf noch nicht enthalten war. Erst am Vortag der Abstimmung hatte der Umweltausschuss vorgeschlagen, mit Paragraf 26a eine Verordnungsermächtigung zur Förderung des Rezyklateinsatzes (Ökomodulierung der Verpackungsentgelte) aufzunehmen.

„Dass diese Forderung der Recyclingbranche nun – wenn auch in letzter Minute – Eingang ins Gesetz gefunden hat, ist ausdrücklich zu begrüßen“, betont bvse-Vizepräsident Herbert Snell. Gleichwohl sei der vorgesehene Zeitrahmen bis Januar 2027 sehr ehrgeizig. Der bvse stehe jedenfalls bereit, gemeinsam mit den Akteuren entlang der Wertschöpfungskette, kurzfristig tragfähige Modelle zu entwickeln.

Französisches Modell als Orientierung
Als Orientierung empfiehlt der Verband das französische Modell. Snell: „Dort erhalten Hersteller, die Rezyklate einsetzen, spürbare Reduzierungen bei den Beteiligungsentgelten. Ein vergleichbarer Ansatz ließe sich auch in Deutschland umsetzen. Zudem sollte – analog zum französischen Modell – auch die geografische Dimension berücksichtigt werden, etwa durch die Definition eines Einzugsgebiets, um regionale Stoffkreisläufe zu stärken.“ Wie Dirk Textor, Vorsitzender des bvse-Fachverbands Kunststoffrecycling verdeutlicht, könne es sich die Branche nicht leisten, auf die volle Wirkung der PPWR in einigen Jahren zu warten: „Die Recyclingwirtschaft braucht bereits heute verlässliche Absatzperspektiven. Der Rezyklatanteil liegt derzeit weiterhin unter 20 Prozent. Dieser Wert ist nicht in Stein gemeißelt. Den könnten wir schon heute deutlich steigern.“

Die nächsten Schritte seien daher klar: Die politischen Zielsetzungen zur Kreislaufwirtschaft müssten jetzt konsequent mit funktionierenden Marktmechanismen hinterlegt werden. Entscheidend sei vor allem, verlässliche Absatzmärkte für Rezyklate zu schaffen und damit Investitionssicherheit für Recyclingunternehmen zu gewährleisten. Ein wesentlicher Hebel liegt nach Auffassung des bvse in der öffentlichen Beschaffung: Bund, Länder und Kommunen sollten ihre Marktmacht gezielt nutzen, um die Nachfrage nach Rezyklaten zu stärken.

Keine weiteren Kapazitäten verlieren
Zentral sei zudem eine zügige und praxistaugliche Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Weitere Verzögerungen würden dringend benötigte Investitionen ausbremsen. Gerade vor dem Hintergrund aktueller geopolitischer Krisen zeige sich, wie wichtig wirtschaftlich stabile Recyclingstrukturen für die Resilienz Europas seien. Deutschland und Europa dürften hier keine weiteren Kapazitäten verlieren.

Wenn die kunststoffverarbeitende Industrie künftig nicht einseitig von Rohstoffimporten abhängig sein will, müssten bereits heute stabile und langfristige Lieferbeziehungen aufgebaut werden. „Recyclingkapazitäten entstehen nicht kurzfristig – und was einmal verloren geht, lässt sich nicht schnell ersetzen. Eine zukunftsfähige Industriepolitik darf sich nicht auf die Sicherung von Primärrohstoffen beschränken. Sie muss ebenso die Verfügbarkeit von Sekundärrohstoffen in den Blick nehmen“, betont Snell. Gleichzeitig gelte es, Wettbewerbsverzerrungen durch Importe zu beseitigen: Europäische Recycler dürften nicht durch niedrigere Umwelt- und Qualitätsstandards im Ausland benachteiligt werden. Mehr Transparenz im internationalen Handel, etwa durch klare Zollcodes für Rezyklate und wirksamer Vollzug, sei hierfür unerlässlich.

Bessere Rahmenbedingungen
Nicht zuletzt müsse die Qualität der Stoffströme verbessert werden – etwa durch konsequentes Design for Recycling. Dirk Textor: „Wir können in den Recyclinganlagen vieles lösen. Aber wir können die Fehler schlechten Designs nicht vollständig wegrecyceln.“ Darüber hinaus brauche es bessere Rahmenbedingungen für die Branche. Dazu zählt der bvse schnellere Genehmigungs- und Planungsverfahren sowie insgesamt weniger bürokratische Belastungen.

Ebenso entscheidend seien wettbewerbsfähige Energiepreise. Angesichts der Energieintensität der Prozesse sei das keine Kleinigkeit, sondern eine existenzielle Frage für die Wettbewerbsfähigkeit der Recyclingindustrie. Herbert Snell: „Ja, es gibt den Indus­triestrompreis, aber Kunststoffrecycler profitieren davon kaum, weil die Regelung auf einer veralteten Wirtschaftszweigklassifikation basiert und die Kunststoffrecyclingunternehmen hier außen vor bleiben.“ Dabei sollte gerade eine Branche, die nachweislich CO2 einspare und Primärrohstoffe ersetze, bei der Entlastung der energieintensiven Industrie selbstverständlich berücksichtigt werden.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 07/2026, Seite 8, Foto: luckakcul / stock.adobe.com)

 

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