Die EU-Stahlverordnung ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Das Bureau of International Recycling (BIR) nimmt dazu Stellung. Als weltweite Stimme der Branche betont der Verband, dass Handelsmaßnahmen, die sich auf die Stahlmärkte auswirken, auch Folgen für die Märkte für Sekundärrohstoffe haben können.
„Recycelter Stahl ist ein weltweit gehandeltes Gut und ein wesentlicher Rohstoff für die kreislauforientierte Stahlproduktion, insbesondere bei der Herstellung mittels Elektrolichtbogenofen (EAF). Jede wesentliche Änderung der Importbedingungen für Stahl, der Quotenregelungen oder der Anforderungen an den Ursprungsnachweis kann daher die globalen Handelsströme und die Geschäftspraktiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Stahlrecyclings beeinträchtigen.“
Überarbeitetes TRQ-System
Der Weltverband BIR weist darauf hin, dass die Verordnung ein überarbeitetes System von Zollkontingenten (TRQ) einführt, bei dem das jährliche Gesamtvolumen der zollfreien Kontingente auf 18,3 Millionen Tonnen festgesetzt wird – eine Verringerung um rund 47 Prozent gegenüber den Kontingentmengen der Schutzmaßnahmen von 2024. Für Importe, die das jeweilige Kontingent überschreiten, wird ein Zollsatz von 50 Prozent fällig, verglichen mit 25 Prozent unter der bisherigen Schutzmaßnahmenregelung.
Zudem sieht die Verordnung ein Ursprungskriterium nach dem „Melt-and-Pour“-Prinzip (Schmelzen und Gießen) vor. Dieses soll die Transparenz erhöhen und eine wirksame Durchsetzung unterstützen, indem das Land identifiziert wird, wo der Stahl erstmals geschmolzen und vergossen wurde. Der Verband merkt ferner an, dass die Europäische Kommission voraussichtlich bis zum 31. August 2026 einen Durchführungsrechtsakt erlassen wird, in dem die Nachweise festgelegt werden, die Importeure zur Belegung der Einhaltung dieses „Melt-and-Pour“-Kriteriums vorlegen müssen.
Die Branche nicht untergraben
Das Bureau of International Recycling hat sich stets für offene, faire und wirksam regulierte globale Märkte für Recyclingmaterialien ausgesprochen und bekräftigt, dass derartige Märkte für das Erreichen sowohl ökologischer als auch industrieller Ziele unerlässlich sind. Handelspolitische Rahmenbedingungen sollten so gestaltet sein, dass sie die Rolle der Recyclingbranche bei der Stärkung der Ressourcenresilienz und der Förderung von Kreislaufwertschöpfungsketten unterstützen, anstatt sie zu untergraben.
Gemeinsam mit Recycling Europe und dessen europäischen Mitgliedern setzt sich der Weltverband weiterhin für einen konstruktiven Dialog mit den europäischen Institutionen über alle regulatorischen Fragen ein, die den Handel und die Kreislaufwirtschaft sowie die globale Recyclingbranche betreffen, und steht bereit, am Umsetzungsprozess mitzuwirken.
Quelle: BIR
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 07/2026, Seite 9, Foto: Wirtschaftsvereinigung Stahl)
