Der Bundesrat hat den Weg für das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) freigemacht. Damit kann das Gesetz wie geplant zum 12. August 2026 gemeinsam mit den wesentlichen Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft treten.
Aus Sicht des Verbandes der Recycling- und Entsorgungsunternehmen in Niedersachsen e. V. (VRE) schaffe der Beschluss wichtige Rechtssicherheit. Entscheidend sei nun jedoch die konkrete Ausgestaltung.
Der Verband spricht sich für die schnelle und praxistaugliche Ausgestaltung der Rechtsverordnungen nach § 26a VerpackDG aus. Die ökologische Gestaltung der Systembeteiligungsentgelte müsse so umgesetzt werden, dass recyclinggerechtes Design und der nachgewiesene Einsatz hochwertiger Rezyklate sich finanziell lohnt. Zusätzliche Mittel, die durch höhere Beteiligungsentgelte für schlecht recyclingfähige Verpackungen oder Verpackungen mit hohem Primärkunststoffanteil entstehen, sollten gezielt in Sortierung, Aufbereitung, Recyclinginfrastruktur und den Markthochlauf von Rezyklaten fließen.
Zugleich warnt der VRE vor Wettbewerbsverzerrungen durch unzureichend kontrollierte Rezyklatnachweise insbesondere bei Importen aus Drittstaaten. Primärkunststoffe dürften nicht durch lückenhafte Lieferkettennachweise oder unklare Massenbilanzierungen als Sekundärrohstoffe in den europäischen Markt gelangen. Erforderlich seien einheitliche digitale Herkunfts- und Mengennachweise, unabhängige Prüfungen sowie wirksame Kontrollen. Auch die geplante nationale Kunststoffabgabe müsse mit dem VerpackDG und der PPWR kohärent verzahnt werden. Eine rein fiskalische Pauschalabgabe lehnt der VRE ab. Sie würde Unternehmen zusätzlich belasten, ohne automatisch mehr Recycling, bessere Rezyklatqualität oder neue Investitionen auszulösen. Nachgewiesene Rezyklate dürften nicht wie fossile Primärkunststoffe belastet werden.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 08/2026, Seite 4, Foto: MSV (KI-generiert))