Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe grundsätzlich nicht mehr vernichten.
Doch zahlreiche Schlupflöcher drohen das Verbot nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bis zur Wirkungslosigkeit zu verwässern. Besonders problematisch seien Ausnahmeregelungen, wonach eine Vernichtung von Neuware weiterhin möglich ist, wenn die Textilien erfolglos sozialwirtschaftlichen Einrichtungen als Spende angeboten wurden oder die Reparatur beziehungsweise Aufbereitung als zu teuer angesehen wird.
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz fordert dringend Nachbesserungen. Bundesumweltminister Carsten Schneider müsse mit dem angekündigten Textilgesetz wirksame Vorgaben gegen die Überproduktion durch Fast Fashion schaffen. Lokale Strukturen für Reparatur und Wiederverwendung sollten gestärkt, Leihen, Reparieren und Secondhand zum Normalfall werden. Die DUH spricht sich für verbindliche Ziele zur Vermeidung von Textilmüll, eine verbindliche Staffelung der Herstellerbeiträge nach Umweltkriterien sowie einen Transformationsfonds zum Aufbau zirkulärer Geschäftsmodelle aus.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 08/2026, Seite 7)