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Schweiz: Strengere Regeln für Kunststoffverpackungen

Der Schweizer Bundesrat hat eine neue Verpackungsverordnung verabschiedet, die zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt.

Sie ersetzt die bisherige Getränkeverpackungsverordnung und sieht vor, dass mindestens 55 Prozent aller Kunststoffverpackungen stofflich verwertet werden müssen. Zudem sind Hersteller und Händler von Einweg-Kunststoffverpackungen dazu verpflichtet, separate Sammelsysteme einzurichten. Mit der Verordnung sollen Verpackungen recyclinggerechter gestaltet, der Einsatz von Rezyklaten gefördert und das Kunststoffrecycling in der Schweiz weiter ausgebaut werden.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 08/2026, Seite 10)