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DGAW-Positionspapier: Verwertung von teerhaltigem Straßen­aufbruch

In diesem Positionspapier wird die aktuelle Situation der Entsorgung des Abfallstroms „teerhaltiger Straßenaufbruch“ dargestellt, der aufgrund seines Gehaltes an Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) als gefährlicher Abfall eingestuft wird (Abfallschlüssel 17 03 01). Nicht betrachtet wird dagegen der Stoffstrom „bitumenhaltiger Straßenaufbruch“, der in einem größeren Umfang anfällt und nicht als gefährlicher Abfall eingestuft wird (Abfallschlüssel 17 03 02). Europaweit gilt teerhaltiger Straßenaufbruch seit 2002 aufgrund des hohen Gehalts an Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) als gefährlicher Abfall, und ist als besonders überwachungsbedürftig eingestuft.

In Deutschland sorgt die Diskussion um den Umgang mit teer- und pechhaltigem Straßenaufbruch seit Jahren für Kontroversen. Eine nachhaltige Lösung auch im Rahmen der Abfallhierarchie fehlt jedoch weiterhin. Nachdem der Bundesrechnungshof 2013 den Wiedereinbau von teerhaltigem Straßenaufbruch kritisierte, der einen hohen Schadstoffgehalt aufgrund des früher verwendeten Bindemittels „Steinkohlenteer“ aufweist, hat das Bundesverkehrsministerium 2018 in einem Rundschreiben den Einbau von teerhaltigem Straßenaufbruch im Kaltmischverfahren und den Einbau als hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT) in Bundesfernstraßen untersagt …

DGAW-Positionspapier (PDF-Datei) [1]

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 05/2021, Seite 11, Foto: Thilo Becker / pixabay.com)