Unternehmensgründung digital und unbürokratisch
Mit dem geplanten Gründungsbeschleunigungsgesetz will die Bundesregierung Unternehmensgründungen in Deutschland deutlich vereinfachen und möglichst innerhalb von 24 Stunden ermöglichen.
Ein digitaler Kombiantrag soll Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung sowie weitere Anzeige-, Erlaubnis- und Meldepflichten bündeln. Bis zu 90 Prozent der Standardgründungen könnten künftig automatisiert und regelbasiert geprüft werden. Voraussetzung ist, dass kein menschlicher Beurteilungsspielraum erforderlich ist. Komplexe Sonderfälle und besondere Genehmigungsverfahren bleiben weiterhin der manuellen Prüfung vorbehalten.
Für GmbHs und UGs ist die notarielle Beurkundung bereits heute online über das Videosystem der Bundesnotarkammer möglich. Noch fehlt jedoch die vollständige Verknüpfung mit Registergerichten und Finanzverwaltung.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat mit gruenden.gov.de ein zentrales Portal gestartet. An zehn Pilotstandorten werden Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung bereits in einem gemeinsamen digitalen Prozess gebündelt. Für eine vollständig integrierte 24-Stunden-Gründung von Kapitalgesellschaften sind weitere gesetzliche Änderungen erforderlich.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 10/2026, Seite 13)



