Verbrauchertäuschung – Recyclingmaterial aus Produktionsabfällen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt vor irreführenden Tricksereien von Herstellern und Händlern bei der Angabe verwendeter Recyclingmaterialien in Verpackungen und Produkten.

Anlass ist ein aktuell bekannt gewordener Fall des Wasch- und Reinigungsmittelherstellers Henkel, bei dem Toilettensteinkörbchen gegenüber Verbrauchern als zu 100 Prozent aus recyceltem Kunststoff beworben wurden. Für die Herstellung des WC-Körbchens wurde jedoch gar kein Recyclingmaterial aus bereits verwendeten Verpackungen oder Produkten eingesetzt, sondern Produktionsreste aus der Industrie. Nach Einschätzung der DUH sollten Recyclingverpackungen auch tatsächlich Recyclingmaterialien aus vorher verwendeten Verpackungen enthalten, um dem Gedanken eines wirklichen Stoffkreislaufs zu entsprechen. Da Produktionsabfälle hingegen sortenrein anfallen und noch nicht in Verpackungen oder Produkten eingesetzt wurden, sollten diese als Neumaterial gewertet werden. Deren Einsatz gegenüber Verbrauchern als verwendetes Recyclingmaterial zu bewerben, hält die Organisation für irreführend.

Am Beispiel des Plätzchen­backens erklärt

Um aus bereits verwendeten Verpackungen, die über den gelben Sack gesammelt werden, Recyclingmaterial zu gewinnen, muss ein großer technischer Aufwand betrieben werden. Das aus alten Verpackungen und Produkten rückgewonnene Recyclingmaterial mit sortenrein anfallenden Produktionsabfällen wie zum Beispiel Stanzresten gleichzusetzen, täuscht nach Auffassung der DUH falsche Tatsachen vor.

„Warum der Einsatz von Produktionsabfällen mit dem normalen Recyclingverständnis nicht viel zu tun hat, lässt sich am Beispiel des Plätzchenbackens besonders anschaulich erklären. Wenn beim Ausstechen von Plätzchen noch Teig übrigbleibt, dann kann man aus den Resten zwar neue Plätzchen herstellen, aber es ist immer noch derselbe Teig. Den verwendeten Restteig dann als Recyclingteig zu bewerben, wäre nicht richtig, weil es sich immer noch um dieselben Ausgangsmaterialien handelt. Ebenso verhält es sich mit Kunststoffabfällen aus Produktionsprozessen“, erklärt der DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft, Thomas Fischer. So genanntes Post-Industrial-Material sollte daher nicht mit Post-Consumer-Material gleichgesetzt werden, das bereits in einer Verpackung oder einem Produkt eingesetzt wurde.

Hintergrund

Henkel hatte das Plastikkörbchen für den Toilettenstein „WC Frisch“ so beworben, als ob es aus 100 Prozent Recyclingmaterial bestehen würde. Allerdings war das Plastikkörbchen strahlend weiß, was aus technischen Gründen bei Produkten mit hohen Rezyklatanteilen aus vorher verwendeten Verpackungen nicht der Fall ist. Die Konkurrenzprodukte mit hohen Anteilen an Recyclingmaterialien waren grau gefärbt oder enthielten kleinere dunkle Partikel. Das führte zu Nachfragen seitens der Firma Werner & Mertz, die schließlich im April 2019 rechtlich gegen Henkel vorging, die zweifelhaften Praktiken ans Licht brachte und beendete. Der Verdacht, dass zur Herstellung des Toilettensteinkörbchens nicht Post-Consumer-Material, sondern Post-Industrial-Material verwendet wurde, bestätigte sich. Schlussendlich beendete Henkel die irreführende Werbung für sein vermeintliches Recycling-WC-Produkt.

Foto: digitalstock / stock.adobe.com

(EU-Recycling 08/2019, Seite 3)

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