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Onlinehändler müssen Elektroaltgeräte kostenlos zurücknehmen

Das haben die Landgerichte Dresden und Ingolstadt entschieden.

Die Deutsche Umwelthilfe hat mit ihren Klagen gegen die Cyberport GmbH und die Saturn Online GmbH einen wichtigen Erfolg für den Verbraucherschutz erzielt. Die genannten Unternehmen müssen auch alte, ausgediente Energiesparlampen von Verbrauchern kostenfrei zurücknehmen und sie über diese Rückgabemöglichkeit informieren.

Tests der DUH zeigen immer wieder erhebliche Probleme bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten im Onlinehandel, aber auch in stationären Baumarktfilialen, Kaufhäusern und Elektromärkten. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert deshalb die zuständigen Landesbehörden auf, nicht länger wegzuschauen, sondern die Rücknahme von Elektroschrott im Handel endlich wirksam zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren. Solange die Behörden untätig blieben, werde die ordnungsgemäße Rücknahme von Elektroschrott weiter überprüft, kündigt die DUH an. Durch besonders langwierige Kommunikation mit dem Kundenservice oder umständliches Verpacken der Geräte für den Paketversand erschwerten Onlinehändler Verbrauchern gezielt die Rückgabe von Elektroschrott. In der Kritik steht auch die Deutsche Post, die nicht verständlich darüber informiere, wann schadstoffhaltiger oder leicht entflammbarer Elektroschrott vom Versand ausgeschlossen ist.

Wettbewerbsrelevante Marktverhaltensregelung
Rechtsanwalt Roland Demleitner, der die DUH in der rechtlichen Auseinandersetzung mit Cyberport und Saturn Online vertrat, betont die Bedeutung der Urteile für den Verbraucherschutz: „Mit dem Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 21. Februar 2020 sowie dem Anerkenntnisurteil des Landgerichts Dresden vom 5. Dezember 2019 wurden nunmehr zwei weitere bedeutende Elektrofachhändler zur Einhaltung der Rücknahmepflichten nach dem Elektrogesetz verurteilt. Die Gerichte bestätigen damit, dass es sich bei dieser Rücknahmepflicht um eine wettbewerbsrelevante Marktverhaltensregelung handelt, die dem Schutz der Verbraucher dient.“ Das Urteil des Landgerichts Ingolstadt ist noch nicht rechtskräftig. Saturn Online hat beim Oberlandesgericht München Berufung eingelegt.

(EU-Recycling 05/2020, Seite 10, Foto: Reinhard Weikert / abfallbild.de)

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