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Delikte beim Umgang mit Abfällen um acht Prozent gesunken

Zwischen 2010 und 2019 sank die Gesamtzahl aller bekannt gewordenen Umweltstraftaten in Deutschland um rund acht Prozent von 21.546 auf 19.755 Fälle – mit dem gleichen Prozentsatz wie die Anzahl aller in der Kriminalstatistik erfassten Straftaten. Das errechnete jetzt das Umweltbundesamt anhand von Polizei- und Gerichtsstatistiken und verfasste einen Überblick über die Entwicklung der Umweltkriminalität.

Während sich in Deutschland die aufgeklärten Fall- und die Tat­ver­dächtigenzahlen aller Straftaten in dieser Dekade lediglich um jeweils sechs Prozent verringerten, reduzierte sich der Anteil der aufgeklärten Fälle und Tatverdächtigen von Umweltstraftaten um 14 beziehungsweise 13 Prozent. Bei Aufschlüsselung der einzelnen Vergehen lag der unerlaubte Umgang mit Abfällen bei 7.622 (38,7 Prozent) an erster Stelle. Verstöße gegen das Chemikaliengesetz und Zuwiderhandlungen gegen das Abfallverbringungsgesetz kamen auf 427 Fälle (0,2 Prozent) beziehungsweise 180 Fälle (9,0 Promille). Die übrigen Delikte betrafen hauptsächlich Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sowie die Gewässerverunreinigung.

Rund die Hälfte aller bekannt gewordenen Umweltstraftaten wurde in Gemeinden unter 20.000 Einwohnern begangen. In Städten mit einer Bevölkerung zwischen 20.000 und 100.000 Einwohnern erfolgten nur etwas über 20 Prozent der Verstöße; in noch größeren Städten fiel ihre Zahl auf unter 15 Prozent.

Durchschnittliche Aufklärungsquote gesunken
Die Aufklärungsquote bei allen Umweltstraftaten sank während des Zeitraums 2010 bis 2019 von durchschnittlich 62 auf 57,6 Prozent. Im Einzelnen wurde 2019 das unerlaubte Betreiben von Anlagen zu 96,0 Prozent aufgeklärt, gefolgt von Verstößen gegen das Chemikaliengesetz (87,1 Prozent) und dem unerlaubten Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Gütern (81,5 Prozent). Zuwiderhandlungen bei Ein-, Aus- oder Durchfuhren von Abfällen konnten zu 80,3 Prozent aufgeklärt werden, solche gegen das Abfallverbringungsgesetz zu 67,8 Prozent und bei unerlaubtem Umgang mit Abfällen zu 56,0 Prozent. Allerdings lag 2019 die Aufklärungsquote für schwere Gefährdungen durch Freisetzen von Giften sowie für gemeingefährliche Vergiftungen bei lediglich 17,5 Prozent.

Abb.: UBA

Was die Aufklärungsquote nach Bundesländern im Jahr 2019 anlangt, konnten Umweltstraftaten in Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen am ehesten Aufklärung finden. In diesen Bundesländern wurden allerdings auch vergleichsweise viele Fälle bekannt. Bayern und Niedersachsen erreichten mit 70,3 und 67,6 Prozent eine hohe Aufklärungsquote; die geringste konnte Bremen mit 40,6 Prozent verbuchen.

Insgesamt 70 Freiheitsstrafen
Insgesamt resultierten daraus 2.769 Aburteilungen und 2.129 Urteile. Von den 1.118 erlassenen Urteilen für den unerlaubten Umgang mit Abfällen führten 905 zur Verurteilung, also rund 81 Prozent. Zuwiderhandlungen gegen das Chemikaliengesetz führten in 64 Fällen zu 41 Verurteilungen (42 Prozent), während bei den 28 Verhandlungen hinsichtlich Abfallverbringungsgesetz 21 Verurteilungen erfolgten, aber auch sechs Einstellungen. Nur in drei besonders schweren Umweltstraftaten kam es zur Verurteilung, ebenso wie infolge von drei Verstößen bei der Abfallein-, -aus- und -durchfuhr. Insgesamt erhielten von den im Jahr 2019 für Umweltstraftaten Verurteilten 70 Personen Freiheitsstrafen und 2.060 Geldstrafen.

Abfalldelikte um elf Prozent gesunken
Im Vergleich zu den gesamten Straftaten gegen die Umwelt machten 2019 die bekannt gewordenen Fälle des unerlaubten Umgangs mit Abfällen (§ 326 StGB außer Abs. 2) mit 39 Prozent im Jahr 2019 einen hohen Anteil an allen Umweltstraftaten aus. Allerdings sankt die Anzahl der bekannt gewordenen Fälle zwischen 2010 und 2019 von 8.620 auf 7.662 Fälle und damit um elf Prozent. Die Aufklärungsquote lag über diesen Zeitraum hinweg zwischen 56 und 63 Prozent und damit leicht unter dem Niveau der Aufklärungsquote von 58 Prozent für alle Umweltstraftaten.

Niedersachsen führt mit 1.546 Fällen die Liste der Bundesländer an, gefolgt von Berlin (942), Baden-Württemberg (759), Rheinland-Pfalz (689) sowie Nordrhein-Westfalen und Bayern (607 bzw. 604). Bayern und Niedersachsen (70,2 bzw. 69,5 Prozent) verfügen über die höchsten Aufklärungsquoten; es folgen Thüringen (59,0 Prozent), Baden-Württemberg (56,0 Prozent) und Schleswig-Holstein (55,8 Prozent).

Abfalltransporte: Im Vergleich höhere Aufklärungsquote
Die Zahl bekannt gewordener ungenehmigter Abfallverbringungen (§ 326 StGB Abs. 2) stand 2019 für nur etwa ein Prozent der Umweltstraftaten. Sie kletterte zwischen 2010 und 2014 von rund 100 auf 430, sank bis 2017 auf 152, um 2019 auf rund 250 zu steigen. Regional betrachtet, kamen die meisten bekannt gewordenen Fälle solcher Straftaten in Brandenburg vor (74); 30 Fälle wurden in Nordrhein-Westfalen erfasst, 27 in Bayern. Die Aufklärungquoten von 80 Prozent für ungenehmigte Ein-, Aus- sowie Transitfuhren und mit 68 Prozent für Straftaten nach dem Abfallverbringungsgesetz lagen 2019 jedoch deutlich über der Aufklärungsquote von 58 Prozent für alle Umweltstraftaten.

Bemerkenswert, dass bei Umweltstraftaten insgesamt doppelt so viele deutsche Tatverdächtige als nicht-deutsche beteiligt sind (78 zu 39 Prozent), während es sich bei den ungenehmigten Abfalltransporten umgekehrt verhält: 22 zu 62 Prozent. Das zeigt sich auch an den Wohnsitzen: 2019 hatten 32 Prozent der eines ungenehmigten Abfalltransports Tatverdächtigen ihren Wohnsitz im Ausland, was deutlich über dem Anteil bei den gesamten Straftaten gegen die Umwelt mit vier Prozent lag. Dies – so die UBA-Expertise – dürfte sich aus dem grenzüberschreitenden Charakter des Delikts erklären.

Weitere Informationen unter www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/2021-12-28_texte_180-2021_umweltdelikte_2019.pdf

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 02/2022, Seite 6, Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de)

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