Recyclingunternehmen können keine EEG-Ausgleichsregelung beanspruchen

Enttäuscht zeigen sich bvse und VDM darüber, dass bei den überarbeiteten EU-Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (CEEAG) die „Rückgewinnung sortierter Werkstoffe“ aus der Liste der beihilfefähigen Wirtschaftszweige herausgenommen wurde.

Aus Sicht der Verbände ist die Gewinnung von Sekundärrohstoffen aus aufbereiteten Abfällen nachweislich ein wichtiger Bestandteil zur Steigerung der Ressourceneffizienz, zur Sicherung der Rohstoffversorgung und somit zur Förderung einer echten Kreislaufwirtschaft. „Es ist daher völlig kon­traproduktiv und inakzeptabel, wenn beispielsweise die Herstellung von Verpackungen aus Neuware steuerlich besser gestellt wird und sogar beihilfeberechtigt ist, während die Herstellung von Rezyklaten in allen Belangen benachteiligt wird“, führt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock ins Feld und kündigt an, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen sei.

Für Kilian Schwaiger, stellvertretender Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Metallhänder (VDM), ist es paradox, dass Recyclingunternehmen die „Besondere Ausgleichsregelung“ nicht in Anspruch nehmen können, „weil die Leitlinien die Beihilfefähigkeit von Investitionen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz durch den Ersatz von Primärrohstoffen durch Sekundärrohstoffe explizit vorsehen“. Beide Verbände betonen, dass die Recyclingwirtschaft dafür sorgt, die Abhängigkeit von Primärrohstoffen zu verringern. Diese Entscheidung sei daher ein „fragwürdiges politisches Signal“ in Richtung Recyclingwirtschaft. „Die ambitionierten Klimaschutzziele der Europäischen Kommission können nicht erreicht werden, wenn Wirtschaftszweige mit einer solchen Schlüsselposition aus der Förderung herausgenommen werden“, erklären bvse und VDM übereinstimmend und sehen jetzt die Bundesregierung in der Verantwortung zu prüfen, wie diese Benachteiligung der Recyclingbranche im Rahmen der nationalen Gesetzgebung ausgeglichen werden kann.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 02/2022, Seite 7, Foto: O. Kürth)