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Was sich beim Arbeitsschutz ändert

2023 treten in den Bereichen Unfallversicherung und Arbeitsschutz neue gesetzliche Regelungen und Pflichten in Kraft. Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat außerdem eine wissenschaftliche Empfehlung für eine neue Berufskrankheit beschlossen, und zwar für die „Chronische obstruktive Bronchitis (COPD) durch langjährige Quarzstaubexposition am Arbeitsplatz“.

Mit der Empfehlung des Sachverständigenbeirats besteht für die Unfallversicherungsträger und Gutachter jetzt eine einheitliche und aktuelle wissenschaftliche Grundlage für die Prüfung der Fälle. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann die COPD als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden.

Pflichtschulung beim Umgang mit Isocyanaten
Lacke, Schäume und Klebestoffe, die aus Polyurethanen (PU) bestehen, enthalten Isocyanate. Alle Personen, die mit PU-Materialien arbeiten, müssen ab August 2023 eine Schulung machen, die über den sicheren Umgang mit den Stoffen informiert. Das betrifft auch die Entsorgungsbranche. Isocyanate sind teilweise als giftig sowie als krebsverdächtig und allergieauslösend eingestuft. Die von den Herstellern angebotenen Schulungen sind kostenpflichtig.

POP-Verordnung: Neue Grenzwerte
Die Grenzwerte für Schadstoffe werden EU-weit weiter beschränkt. Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben sich darauf verständigt, die POP-Verordnung mit der Aufnahme neuer Stoffe und der Herabsetzung bestimmter Grenzwerte für Abfälle anzupassen. Der Grenzwert wird auf ein Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) für Perfluoroctansäure (PFOA) und ihre Salze und auf 40 mg/kg für PFOA-verwandte Verbindungen festgelegt, mit einer Überprüfungsklausel zur Neubewertung der Lage fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung. Geprüft wird darüber hinaus, ob Abfälle, deren POP-Gehalt die festgelegten Grenzwerte überschreitet, als gefährlich eingestuft werden müssen. Kurzkettige Chlorparaffine (SCCP), die dem Flammschutz dienen und beispielsweise in Kabeln, Schläuchen und Dichtungen vorkommen, dürfen vorerst bis 1.500 mg/kg in Abfällen vorhanden sein. Auch hier wird fünf Jahre nach Inkrafttreten der Wert erneut überprüft.

Neue Arbeitsmedizinische Regel
Am 19. Dezember 2022 gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Arbeitsmedizinische Regel AMR 3.3 „Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge unter Berücksichtigung aller Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen“ bekannt. Die AMR 3.3 konkretisiert die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge zielt darauf ab, arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Zudem soll sie einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit leisten und den betrieblichen Gesundheitsschutz voranbringen.

Aktualisierung der DGUV Regel 101-019
In der ersten Jahreshälfte 2023 erscheint die aktualisierte DGUV-Regel 101-019 „Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln“. Die Regel konkretisiert die Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einschließlich der zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Sie wird bei allen Tätigkeiten mit Reinigungs- und Pflegemitteln, die bei Säuberungsarbeiten anfallen, angewandt. Die Überarbeitung bringt die DGUV-Regel inhaltlich und formal auf den neuesten Stand.

Ergänzungen beim Arbeitsschutzkontrollgesetz
Bereits am 1. Januar 2021 trat das Arbeitsschutzkontrollgesetz in Kraft. Ab 2026 müssen mindestens fünf Prozent der in einem Bundesland vorhandenen Betriebe pro Jahr durch die Arbeitsschutzbehörden besichtigt werden. Zur Erhöhung der Transparenz und zur Verbesserung der Abstimmung sind ab 2023 die Landesbehörden und die Unfallversicherungsträger dazu verpflichtet, sich gegenseitig die Besichtigungsdaten aus den Betrieben elektronisch zu übermitteln. Ausgetauscht werden unter anderem die Bewertungen zur Arbeitsschutzorganisation, die Bewertung der Gefährdungsbeurteilung sowie Daten zu Feststellungen, Anordnungen und Bußgeldern.

Quelle: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 02/2023, Seite 29, Foto: Jan-Peter Schulz/BG BAU)

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