Bedingungen für hochwertige Recycling­baustoffe sollen verbessert werden

Das Bundeskabinett hat die erste Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) beschlossen. Es werden Anpassungen vorgenommen, die den Vollzug verbessern sollen.

Dazu gehört insbesondere die Aufnahme bundesweit einheitlicher Kriterien zur Anerkennung sogenannter Güteüberwachungsgemeinschaften. Damit sind anerkannte, rechtsfähige Zusammenschlüsse von Betreibern von Aufbereitungsanlagen gemeint, die sich gegenseitig unterstützen, um die gesetzlichen Qualitätsanforderungen an Ersatzbaustoffe zu erfüllen. Da die Annahmekriterien bislang von Land zu Land sehr unterschiedlich sind, werden mit den beschlossenen Änderungen bundesweit einheitliche Kriterien geschaffen.

Gütesicherung stärken
Die EBV tritt am 1. August 2023 in Kraft und schafft erstmals bundesweite Regelungen zur Verwertung gütegesicherter Ersatzbaustoffe. Mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungsverordnung sollen Anpassungen vorgenommen werden, die im ursprünglichen Verordnungsgebungsverfahren zur EBV nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Im Zentrum der Änderungen steht die Aufnahme von Kriterien zur Anerkennung von Güteüberwachungsgemeinschaften. Dadurch soll auch die Gütesicherung der hergestellten Ersatzbaustoffe gestärkt werden.

Darüber hinaus werden Korrekturen im Nebenstrafrecht vorgenommen und Normen an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Im weiteren Verfahren steht die Befassung des deutschen Bundestages sowie des Bundesrates an. Um einen wirkungsvollen Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung zu erreichen, ist es erforderlich, dass die vorliegende Änderungsverordnung noch vor dem Inkrafttreten der EBV verkündet wird und zeitgleich mit ihr in Kraft tritt.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 05/2023, Seite 4, Foto: O. Kürth)