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EU-Altgeräterichtlinie: Rat beschließt Änderungen

Der Europäische Rat hat am 4. März 2024 Änderungen an den EU-Rechtsvorschriften über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) angenommen, zu denen eine Reihe von Produkten wie Computer, Kühlschränken und Photovoltaikmodulen gehören.

Die Änderungen zielen darauf ab, die WEEE-Richtlinie mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2022 in Einklang zu bringen, in dem es um die teilweise Ungültigkeit der Richtlinie aufgrund der ungerechtfertigten rückwirkenden Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung auf Abfälle von Photovoltaikmodulen ging, die zwischen dem 13. August 2005 und dem 13. August 2012 in Verkehr gebracht wurden.

Die Änderungen stellen klar, dass:

  • die Kosten für die Bewirtschaftung und Entsorgung von Abfällen aus Photovoltaikmodulen, die nach dem 13. August 2012 in Verkehr gebracht wurden, beim Hersteller der Elektro- und Elektronikgeräte liegen.
  • die erweiterte Herstellerverantwortung für Elektro- und Elektronikgeräte, die 2018 in den Geltungsbereich der Richtlinie aufgenommen wurden, für diejenigen E-Produkte gelten soll, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht wurden.

Die Änderungen führen auch eine Überprüfungsklausel ein, nach der die Kommission bis spätestens 2026 beurteilen muss, ob eine Überarbeitung der Richtlinie erforderlich ist.

Hintergrund und nächste Schritte
Die Kommission hat ihren Vorschlag für eine gezielte Änderung der WEEE-Richtlinie am 7. Februar 2023 angenommen. Nach der Annahme ihrer Verhandlungspositionen im Juni (Rat) und Oktober (Europäisches Parlament) 2023 erzielten die beiden gesetzgebenden Organe im November 2023 eine vorläufige politische Einigung. Das Europäische Parlament stimmte am 6. Februar 2024 formell über die Einigung ab. Mit der Abstimmung im EU-Rat am 4. März 2024 ist das Annahmeverfahren abgeschlossen.

Der Text der Änderungen wird nun von den beiden gesetzgebenden Organen unterzeichnet. Anschließend wird er im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann bis zu 18 Monate Zeit, die geänderte Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 04/2024, Seite 9, Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de)

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