Aufbereitung und Lagerung von Ausbauasphalt – Neues RAL Gütezeichen

Ziel der Gütesicherung ist es, die Homogenität des Asphaltsgranulats zu verbessern und damit Wiederverwendbarkeit zu steigern. Von Autobahnen bis hin zu innerstädtischen Straßen: Vielerorts werden Verkehrswege umgebaut. Dabei fallen teils große Mengen an Ausbauasphalt an.

Allerdings gab es in den letzten Jahren immer weniger Neubauprojekte. Stattdessen werden vor allem bereits bestehende Strecken erneuert, für die weniger Asphalt nötig ist. Die Konsequenz: Der anfallende Ausbauasphalt kann nicht vollständig wiederverwendet werden. Und seine Lagerung wird inzwischen häufig zum Problem für Asphaltmischanlagen. Das neue Gütezeichen Aufbereitung und Lagerung von Ausbauasphalt der gleichnamigen Gütegemeinschaft setzt sich für die Weiterentwicklung dieses Bereichs, die Steigerung der Wiederverwendung und damit für mehr Nachhaltigkeit ein.

Einheitliche Bewertungsstandards
Derzeit besteht neu produzierter Asphalt in Deutschland zu rund 30 Prozent aus aufbereitetem Ausbauasphalt. Um diesen häufiger wiederverwenden zu können, sind gleichmäßige Materialeigenschaften des Asphaltgranulats wichtig, das aus dem Ausbauasphalt hergestellt wird. Diese Homogenität lässt sich durch eine sortenreine Gewinnung des Materials erreichen. Bestehende Asphaltbefestigungen werden schichtenweise gefräst und der Ausbauasphalt entsprechend aufbereitet. Ziel der Gütesicherung ist es, die Homogenität des Asphaltgranulats zu verbessern. Um hier bestmögliche Ergebnisse zu erreichen, werden einheitliche Bewertungsstandards festgelegt und diverse Faktoren der sachgerechten Aufbereitung und Lagerung des Materials bewertet.

Umfassende Güte- und Prüfbestimmungen
Die der Gütegemeinschaft angeschlossenen Unternehmen verpflichten sich zu einer kontinuierlichen Eigen- und Fremdüberwachung, um hohe Qualitätsanforderungen nachzuweisen. Sie müssen umfassende Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen. Diese berücksichtigen die Platzbeschaffenheit, Liefervereinbarungen und das Eingangsverfahren des Ausbauasphalts. Im Falle einer vereinbarungswidrigen Lieferung wird begutachtet, welche Handlungsanweisungen und Maßnahmen getätigt werden. Gegenstand der Güte- und Prüfbestimmungen sind darüber hinaus die Aufbereitung und Homogenisierung des angelieferten Ausbauasphalts, die Haldenwirtschaft des Asphaltgranulats sowie organisatorische Maßnahmen.

So kann beispielsweise sichergestellt werden, dass Ausbauasphalt beziehungsweise Asphaltgranulat auf dem Lagerplatz nicht verunreinigt, ungeeignetes Material nicht weiterverwendet oder Personal im Umgang mit Ausbauasphalt und Asphaltgranulat regelmäßig geschult wird.

Weitere Infos bei der Gütegemeinschaft Aufbereitung und Lagerung von Ausbauasphalt e. V.: info@ausbauasphalt.de, ausbauasphalt.de

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 04/2024, Seite 29, Foto: skatzenberger / fotolia.com)