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Änderung der Biomasseverordnung: Verwertung von Siebüberläufen auf unsicherer Rechtsgrundlage

Die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung (ASA) begrüßt den aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung der deutschen Biomasseverordnung ausdrücklich: „Die Anpassungen schaffen wichtige Klarheit darüber, welche Stoffe künftig als Biomasse anerkannt werden.“

Dennoch seien weitere Anpassungen notwendig, um zur Weiterentwicklung der erneuerbaren Energien beizutragen. Katrin Büscher, geschäftsführender Vorstand der ASA, weist darauf hin, dass die abfallstämmige Biomasse in der zukünftigen Energie- und Klimapolitik eine zentrale Rolle einnehmen muss: „Abfälle und Nebenprodukte aus der Kreislaufwirtschaft sind nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch unverzichtbar für die Erreichung der Klimaziele.“ Sie ermöglichten eine effiziente Nutzung vorhandener Ressourcen und reduzierten die Abhängigkeit von Primärrohstoffen.

Siebüberläufe zum Beispiel entstehen bei der mechanischen Aufbereitung von Bio- und Grünabfällen und enthalten einen hohen Anteil biogener Stoffe. Nach derzeitigem Stand werden holzige Siebüberläufe überwiegend von Aufbereitungsanlagen und in Biomasseheizkraftwerken verwertet. „Derzeit fehlt es unseres Erachtens aber an einer rechtlich klaren Zuordnung der Siebüberläufe. Dies führt dazu, dass in der bisherigen Verwaltungs- und Genehmigungspraxis Siebüberläufe als Biobrennstoffe unterschiedlich eingeordnet werden. Die Siebüberläufe haben mangels fehlender Definition keine sichere Rechtsgrundlage, sondern ihre Verwertung basiert auf Einzelfall- oder Ermessensentscheidungen der zuständigen Behörde“, bemerkt Jan B. Deubig, stellvertretender Vorsitzender der ASA und Vorstand der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern. Um in Zukunft Rechtssicherheit für die Praxis herbeizuführen und einen klaren Weg für die holzigen Siebüberläufe aufzuzeigen, wäre es aus Sicht der ASA zwingend notwendig, eine klare Regelung zur Definition der holzigen Siebüberläufe, insbesondere der qualitativ hochwertigen, herbeizuführen. Besonders positiv bewertet die ASA vor diesem Hintergrund die von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) festgelegten Festwerte für Siebreste, die diese Forderung nach einer stärkeren Einbindung abfallstämmiger Biomasse unterstützen. Diese Festlegung schaffe Planungssicherheit für Betreiber und unterstreiche die Bedeutung von Reststoffen als wertvolle Energiequelle.

Durch die Festlegung von Festwerten und Festwertalternativen für deren energetische Nutzung wird nicht nur die Anrechnung im Emissionshandel erleichtert, sondern auch ein klares Signal gesetzt: Diese Reststoffe sind wertvolle Energieträger und dürften nicht ungenutzt bleiben. Damit werde die stoffliche und energetische Nutzung von Siebresten gestärkt und die Kreislaufwirtschaft konsequent weiterentwickelt. „Die aktuelle Novelle der Biomasseverordnung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt gilt es, die Potenziale der abfallstämmigen Biomasse konsequent zu nutzen und regulatorische Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass diese Stoffströme künftig noch stärker zur Dekarbonisierung beitragen können. Die Siebreste sind ein Paradebeispiel dafür, wie Reststoffe sinnvoll genutzt werden können. Es ist entscheidend, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen diese Nutzung fördern und nicht behindern“, erklärt Katrin Büscher abschließend.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 01/2026, Seite 9, Foto: Reinhard Weikert / abfallbild.de)

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