Vergabe von Aufträgen: Öffentliche Hand sollte Nachhaltigkeits­kriterien stärker berücksichtigen

Das fordert der BDE. Insbesondere Recyclingrohstoffe wie Kunststoffrezyklate oder Recyclingbeton – in der öffentlichen Beschaffung auch bekannt als „Green Public Procurement“ – sollten mehr zum Einsatz kommen.

Der Verband schlägt vor, dass Beschaffungsstellen künftig in Einzelfällen begründen müssen, warum sie Primärrohstoffe bei der Beschaffung bevorzugen. BDE-Präsident Peter Kurth: „Die öffentliche Hand ist der entscheidende Treiber beim Einsatz von Recyclingrohstoffen. Zwar eröffnet das europäische Vergaberecht große Chancen für die nachhaltige öffentliche Beschaffung. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen zum Green Public Procurement haben in vielen EU-Mitgliedstaaten, auch in Deutschland, aber kaum etwas bewirkt; die Chancen bleiben ungenutzt. Klare Kriterien für die Lieferantenauswahl unter Nachhaltigkeitsaspekten tun not. Nur so wird die Rohstoffwende auch in den Köpfen gelingen.“ Im Koalitionsvertrag 2018 vereinbarten die Parteien, Einsatzmöglichkeiten für recycelte Materialien verbessern zu wollen. Entsprechende Anreize sowie mögliche gesetzliche Pflichten sollen geprüft werden. Das Europäische Parlament hielt in einer Entschließung vom 13. September 2018 (2018/2035(INI)) fest, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge ein wichtiges Instrument für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft ist. Schon heute statuiert Paragraf 97 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu den Grundsätzen der Vergabe, dass bei der Vergabe umweltbezogene Aspekte berücksichtigt werden. Auch Paragraf 45 Kreislaufwirtschaftsgesetz (Pflichten der öffentlichen Hand) fordert unter anderem, dass die Behörden des Bundes bei der Beschaffung von Material und Gebrauchsgütern und Bauvorhaben zu prüfen haben, ob und in welchem Umfang Erzeugnisse eingesetzt werden können, die durch Vorbereitung zur Wiederverwendung oder durch Recycling aus Abfällen hergestellt worden sind.

Foto: O. Kürth

(EU-Recycling 11/2018, Seite 3)