BGL erstreitet Mautrückerstattung in Millionenhöhe
Bundesamt für Güterverkehr (BAG) erstattet auf Antrag bis zu 6,9 Millionen Euro an Rundungsdifferenzen.
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. teilt mit, dass nach Beendigung der seit 2009 gegen die drastische Erhöhung der Lkw-Maut geführten Musterklagen von BGL-Mitgliedsunternehmen die Rückerstattung von Rundungsdifferenzen in Höhe von bis zu 6,9 Millionen Euro beim BAG in Köln beantragt werden kann. Aufgrund des Engagements des BGL können Unternehmen für je 1.000 Euro im Zeitraum 1. Januar 2009 bis 26. Juli 2013 gezahlter Mautgebühr 31 Cent erstattet bekommen.
Das BAG schreibt derzeit circa 10.000 betroffene Unternehmen an, die in der Vergangenheit, wie vom BGL empfohlen, verjährungshemmend einen Antrag auf Mautrückzahlung gestellt haben. Nur diese Unternehmen profitieren von der erstrittenen Regelung. Nachträglich können keine Anträge auf Hemmung der Verjährung mehr gestellt werden. Durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 23. Juni 2009 sowie durch Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. August 2010 wurde festgestellt, dass das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot verletzt ist, wenn für die Gebührenfestsetzung (nach dem damaligen Autobahnmautgesetz in Verbindung mit der Lkw-Mautverordnung) maßgebliche Bemessungsgrößen zulasten des Gebührenpflichtigen aufgerundet werden, ohne dass es hierfür eine Rechtsgrundlage gibt. Das war im genannten Zeitraum von 2009 bis Mitte 2013 der Fall.
Keine weitreichenden Ausnahmen
Im Zuge der anstehenden Änderungen des Bundesfernstraußenmautgesetzes mit Wirkung zum 1. Januar 2019 ist es dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. des Weiteren gelungen, weitreichende Ausnahmen von der Mautpflicht für sogenannte „land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge“ mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h und für Mülltransporte zu verhindern. BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Engelhardt hatte im Oktober in einer öffentlichen Anhörung vor dem Verkehrsausschuss des Bundestages die „wettbewerbsverzerrenden Folgen solcher Mautbefreiungen“ dargestellt.
Foto: O. Kürth
(EU-Recycling 11/2018, Seite 3)