EPS-Industrie wehrt sich gegen „nicht recyclingfähig“-Stempel
In der Ende November von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) veröffentlichten Orientierungshilfe, die die Recyclingfähigkeit von Verpackungen bemisst, erhält EPS zu Unrecht den Stempel „nicht recyclingfähig“, monieren das innerhalb der IK organisierte Forum für EPS Recycling EPSY und die Fachgruppe airpop.
Die 50-prozentige Recyclingquote für airpop-Verpackungen in Deutschland sei im europäischen Vergleich beispielhaft, sagen die Branchenvertreter. Für die kleinen, bisher noch nicht recycelten Mengen aus dem Gelben Sack arbeite die Industrie Hand in Hand mit allen Beteiligten der Wertschöpfungskette an Lösungen.
Expandiertes Polystyrol (EPS), das bereits während seiner Erst-Nutzungsphase durch spezifische Schutz- und Isolierfunktionen in Sachen Nachhaltigkeit überzeuge, werde auch an seinem Lebensende dem Kreislauf als Sekundärrohstoff zugeführt. Für Verunsicherung sorge jedoch die Ende November 2018 von der ZSVR veröffentlichte „Orientierungshilfe zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“, heißt es auf der Webseite von airpop. Hier werde EPS von den sogenannten Gutmaterialien ausgeschlossen und gelte damit nach Definition der Zentralen Stelle als nicht recyclingfähig.
Einstufung widerspreche der Realität
„Die Einstufung von airpop als nicht-recyclingfähig basiert auf rein ökonomischen Entscheidungen seitens der Sortierer“, betont Mara Hancker, Leiterin PR bei der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen und Ansprechpartnerin für die Fachgruppe airpop. „Zum einen sind die Mengen im Gelben Sack vergleichsweise gering, und zum anderen erzielt das Material ausgezeichnete Werte in der energetischen Verwertung. Mit der tatsächlichen physikalischen Recyclingfähigkeit des Materials hat diese Einstufung nichts zu tun.“
Die Einstufung als nicht-recyclingfähig bedeute in der Praxis eine Abwertung des Verpackungsmaterials. „Mit der aus unserer Sicht nicht gerechtfertigten Stigmatisierung wird das Material trotz ökologischer Vorteile gegenüber anderen Materialien schlechter gestellt“, erklärt Hancker. Die Einstufung wirke verunsichernd auf die maßgeblichen Industrien: „Eine Substitution durch ökologisch nachteiligere Materialien ist dabei nicht im Sinne der Umwelt und auch nicht im Sinne des Verpackungsgesetzes.“
Angeblich hohe Recyclingquote
Dass ein Recycling problemlos funktioniere, beweise die gewerbliche Sammlung bereits heute. Rund 80 Prozent der im Markt befindlichen airpop-Menge gingen heute gar nicht aus den Privathaushalten in den Gelben Sack. Der Großteil werde bei den Herstellern in den Haupteinsatzgebieten Weiße Ware sowie Möbel gesammelt und an spezialisierte Recycler weitergegeben. Die Recyclingquote von airpop liege in Deutschland insgesamt bei 50 Prozent, was im europäischen Vergleich ein hoher Wert sei. Gebrauchte airpop-Verpackungen würden nach der Aufbereitung des Materials zu neuen Anwendungen.
Die Fachgruppe airpop kündigte an, das EPS-Recycling weiter ausbauen und den airpop-Kreislauf aktiv mitgestalten zu wollen. Daher unterstütze sie den Aufbau innovativer Recyclingverfahren wie das EU-geförderte PolyStyrene-Loop oder das kanadische PolyStyvert-Verfahren. Zurzeit findet in Kanada beispielsweise ein PolyStyvert-Testlauf mit in Deutschland aussortierten airpop-Verpackungen aus dem Gelben Sack statt. Besonders auch das Chemische Recycling durch die Rohstoff-herstellende Industrie werde als Option für hochwertiges Recycling intensiv verfolgt. Über den europäischen Verband Eumeps werde zudem international an Lösungen gearbeitet, erklärt die Fachgruppe airpop.
Foto: wikimedia
(EU-Recycling 02/2019, Seite 5)