Altholzverband wirbt für Marktintegrationsmodell

Insgesamt sollen nach Berechnungen des Bundesverbandes der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. (BAV) zwischen 2021 und 2026 Altholzkraftwerke in Summe bis zu 700 MWel netto aus der Förderung treten.

„Diese Kraftwerke verwerten mehr als 6,2 Millionen Tonnen Altholz pro Jahr und sind deshalb von besonderer Bedeutung für die Verwertung von Holzabfällen“ argumentiert BAV-Vorstandsvorsitzender Dieter Uffmann. Trotz tendenziell gestiegenem Strompreis und Verwertungserlösen für Altholz lägen die Anlagenkosten mit circa 6,3 ct/kWh noch deutlich unter der durchschnittlichen EEG-Vergütung von 9,3 ct/kWh.

Übersicht der Altholzmengen, die im jeweiligen Jahr aus der EEG-Förderung fallen (Tonnen/Jahr) – Grafik: BAV

Aus diesem Grund schlägt der BAV mit seinem sogenannten Marktintegrationsmodell eine degressive Übergangsförderung vor, die jährlich um zehn Prozent abnimmt und für den Zeitraum vom Ende 2020 bis Ende 2026 greifen soll. Diese Übergangsförderung soll nur solange laufen, bis die Lücke zwischen bisheriger EEG-Förderung durch steigende Strom- beziehungsweise Altholzverwertungserlöse erreicht ist, maximal aber nur bis zum 31. Dezember 2026, wenn der Austritt aus dem EEG von über 90 Prozent der Altholzkraftwerke vollzogen ist. Die Förderung würde bei einem konstanten Altholzpreis von einer Zuzahlung von 5 Euro pro Tonne rund 234 Millionen Euro betragen.

Das Marktintegrationsmodell würde den Anlagenbetreibern auch Planungs- und Finanzierungssicherheit im Falle von Ersatzinvestitionen oder Reparaturen verschaffen. Darüber hinaus kommt den Altholzkraftwerken angesichts des Ausstiegs aus der Atomkraft und dem beschlossenen Ende der Kohleverstromung eine besondere Bedeutung zu, da sie vollumfänglich grundlastfähig sind, als Netzstabilisator dienen können, zur Versorgungssicherheit beitragen und darüber hinaus günstigen grünen Strom liefern.

Foto: BAV

(EU-Recycling 05/2019, Seite 3)