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Pfandmodelle für Lithium-Ionen-Akkus und -Batterien im Gespräch

Die take-e-way GmbH und der VERE e.V. sprechen sich dagegen aus.

Hintergrund sind die immer öfter auftretenden Brände in Entsorgungsanlagen und Privathaushalten. Im Gespräch ist, abhängig von der Energiedichte bis zu 50 Euro Pfand zu verlangen. Dabei werde in Kauf genommen, dass ein mögliches Pfand den Kaufpreis übersteigen kann, um die korrekte Entsorgung von Lithium-Akkus und -Batterien voranzutreiben. Aus der Sicht von take-e-way und VERE ergeben sich durch die Einführung eines Pfandsystems gravierende Probleme: Kleine Lithium-Batterien (zum Beispiel Knopfzellen) können wie Bargeld – zum Beispiel in Portemonnaies – transportiert werden und bergen große Gefahren für Verbraucher durch die Berührung mit Schlüsseln und Geldmünzen.

Ein Pfandtopf müsste in einem insolvenzsicheren System langfristig geparkt werden, da eine Schnelllebigkeit, wie beispielsweise beim Einwegpfand, nicht gegeben sei. Der Wirtschaft sowie den privaten Haushalten würden weitere liquide Mittel entzogen. Auch auf den Absatz von Geräten, in denen solche Hochleistungsbatterien verbaut sind, könnte sich ein Pfandaufschlag auswirken, wenn in Kauf genommen wird, dass ein Pfand den Kaufpreis übersteigt. Zudem sei insbesondere im Hinblick auf Verkäufer aus Drittstaaten kaum sicherzustellen, dass sich alle Inverkehrbringer an der Pfand-Einnahme-Pflicht und sodann auch an der Finanzierung des Pfandsystems beteiligen, die in erster Linie der stationäre Handel ausschütten müsste. Ein Vollzug sei praktisch unmöglich, wie es bereits die Erfahrungen mit Trittbrettfahrern aus dem Elektrogesetz und dem Batteriegesetz zeigen würden. Findige Pfandexperten würden zudem keine Probleme haben, entsprechende Batterien aus dem Ausland zu importieren, um das Pfandsystem zu plündern. VERE befürchtet, ein solches System würde bereits kollabieren, bevor es in Betrieb gegangen ist.

Vollzug praktisch unmöglich

Jede einzelne Batterie muss vor einer möglichen Pfandauszahlung durch das Personal im stationären Handel als Lithium-Ionen-Batterie identifiziert werden. Das gilt auch für Batterien, die nie dort verkauft wurden. Es müsste aufwändig gewährleistet werden, dass der Handel über entsprechende Produktkenntnisse verfügt. Zudem gibt es bis heute keine Kennzeichnungspflicht für Batterien mit Angabe des elektrochemischen Systems. Auch im neuesten Entwurf des Batteriegesetzes sei dies nicht vorgesehen. Wie soll unter diesen Voraussetzungen eine sichere Identifizierung von Lithium-Ionen-Batterien stattfinden? Die Sammelsysteme in den Handelsgeschäften müssten außerdem unter Verschluss gehalten werden, um die illegale Entwendung durch Diebstahl zu verhindern. Sperrmüllsammlungen würden auf der Suche nach Lithiumbatterien regelrecht zerfleddert werden, um an die begehrten Batterien zu gelangen. In diesem Zusammenhang sei auch mit einer unsachgemäßen und gefährlichen Behandlung von Geräten zu rechnen, nur um die Batterien und Akkus auszubauen. Wenn Bargeld lockt, würden auch beschädigte Batterien in den Handel getragen, was das Risiko sowohl für Verbraucher als auch für Händler zusätzlich erhöhe. Lithium-Ionen-Batterien sollten so lange wie möglich nicht aus dem Gerät entfernt werden, da die Gefahr eines Kurzschlusses minimiert werden kann, solange die Batterie durch das sie umgebende Gerät geschützt ist. Dies gelte insbesondere für Lithium-Ionen-Akkus.

Aus Sicht von take-e-way und VERE ist die derzeit vorhandene Sammelstruktur für Lithiumbatterien unterschiedlicher Größen und Anwendungsbereiche bedarfsgerecht vorhanden. Kleine Lithiumbatterien können an mehreren 10.000 Sammelstellen des Handels sowie kommunalen Recyclinghöfen kostenfrei abgegeben werden. Größere Lithiumbatterien nimmt der Point-of-Sale kostenfrei zurück. Für in Elektrogeräten verbaute Lithium-Akkus existieren separate Annahme- und Verwertungswege mit über 2.000 kostenfreien Sammelstellen bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und über 7.000 kostenfreien Sammelstellen des Handels. Der Fokus sollte, zum Schutz der Umwelt und zur Gefahrenabwehr, auf eine effektive Information der Letztnutzer über die vorhandenen Rückgabemöglichkeiten gelegt werden.

(EU-Recycling 11/2019, Seite 5, Foto: Daniel Kirsch / Pixabay)

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