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Gesetzentwurf zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung vorgelegt

Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) vorgelegt. Kernstück des Entwurfs ist das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), das das bisherige Batteriegesetz (BattG) zum 18. August 2025 ablösen soll.

Das BattDG knüpft dabei an den bisherigen Strukturen des BattG im Bereich der Entsorgung von Altbatterien an und entwickelt sie weiter. Strukturen, die sich bewährt haben, sollen erhalten bleiben. Die Praxis bei Geräte-Altbatterien, dass die Pflichten der Hersteller durch kollektive Systeme erfüllt werden, soll auch auf Altbatterien aus leichten Verkehrsmitteln wie E-Bikes und E-Scootern sowie auf Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugaltbatterien ausgeweitet werden. Gerade lithiumhaltige Batterien sind mit Brandgefahren verbunden; daher ist eine sachgemäße Entsorgung besonders wichtig.

Mehr Rückgabemöglichkeiten
Der Gesetzesentwurf erweitert zudem die Rückgabemöglichkeiten für Verbraucher. Zukünftig sollen Verbraucher die Möglichkeit haben, zusätzlich zu sämtlichen Geräte-Altbatterien auch die ausgedienten Batterien von E-Bikes oder E-Scootern am kommunalen Wertstoffhof zurückgeben zu können. Das derzeitige nationale Sammelziel für Geräte-Altbatterien von 50 Prozent wird beibehalten. Ab 2027 gilt dann EU-weit ein Sammelziel von 63 Prozent. Der Gesetzentwurf des BMUV sieht außerdem Festlegungen von Zuständigkeiten und Befugnissen für die in der EU-Verordnung enthaltenen Regelungen zu „Bewirtschaftung von Altbatterien“, „Konformität von Batterien“, „Sorgfaltspflichten in der Lieferkette“ und „Verfahren zur Änderung von Beschränkungen für Stoffe“ vor. Im Bereich der Abfallbewirtschaftung wird an die bisherigen Vorgaben des BattG angeknüpft, im Bereich der Konformität sollen die Länder eine zuständige Behörde einrichten und für die Sorgfaltspflichten soll die Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR) die Aufgaben der Überwachung übernehmen. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 06/2024, Seite 4, Foto: AfB gGmbH)

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