CO2-Vermeidung: Deponiebetreiber unter Zeitdruck

Der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung sieht eine nationale Minderung des CO2-Ausstoßes um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 vor. Bis 2030 soll die Abfallwirtschaft mit fünf Prozent ihren Beitrag dazu leisten. Was dafür zu tun ist, erklärte InwesD-Vorsitzender Hartmut Haeming auf der Web-Konferenz „Mineralische Nebenprodukte und Abfälle“ am 18. Mai 2020.

Zunächst einmal umfasst der Begriff „Abfallwirtschaft und Sonstiges“, wie er im Klimaschutzgesetz definiert ist, nicht die gesamte bekannte Abfallwirtschaft. Die Müllverbrennung beispielsweise wird dem Energiesektor zugeordnet, die Abfallsammlung dem Verkehrssektor, sodass nur noch wenige Bereiche in dem vom Bundesumweltamt zu bewirtschaftenden Sektor verbleiben. Somit enthält der Handlungsspielraum, von dem hier die Rede ist, im Wesentlichen die Methan- und Lachgas-Emissionen aus der Abfall- und Wasserwirtschaft. Dabei entfallen 80 Prozent der Emissionen auf Abgase aus der Abfalldeponierung, zehn Prozent auf die Abwasserbehandlung und zehn Prozent auf Kompostierung und die mechanisch-biologische Abfallbehandlung. Insgesamt müssen im Zeitraum von 2021 bis 2030 vier Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden.

Eine Million Tonnen einsparen
Nach Berechnungen von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt reduziert sich diese Menge durch stetig nachlassende Methanbildung auf den Deponien um drei Millionen Tonnen. Die Einsparung der restlichen einen Million Tonnen CO2 sollte nach erster Einschätzung des Umweltbundesamts durch Deponiebelüftung verwirklicht werden, berichtete Hartmut Haeming, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber. Dazu hätte es einer Änderung der Deponieverordnung für Lagerstätten mit organischen Abfällen bedurft und zu einer zwangsweisen Vorschrift zulasten der Anlagenbetreiber geführt. Die sahen in ihrem Zuständigkeitsbereich jedoch kaum Einsparungsmöglichkeiten. Verhandlungen führten dazu, die Bereitschaft der Deponiebetreiber zum Klimaschutz durch Förderung von Belüftung und Deponiegasfassung zu fördern.

Tatsächlich hatten sich von 1990 bis 2017 – infolge von TA Siedlungsabfall und Deponieverordnung – die Methan-Bildung von rund 1,6 Millionen Tonnen auf circa 500.000 Tonnen jährlich reduziert und die Menge an emittiertem Methan von circa 1,35 Millionen Tonnen auf etwa 300.000 Tonnen pro Jahr verringert, während die Summe der gefassten Deponiegase mit einem Zwischenhoch bei 250.000 Tonnen bei etwa 100.000 Tonnen per anno begann und endete. Aus dem Umfang der im Bereich „Abfallwirtschaft“ bereits eingeleiteten Maßnahmen lässt sich prognostizieren, dass die Reduktionen die jeweiligen Soll-Vorgaben des Klimaschutzgesetzes von 2020 bis 2028 erfüllen, während für 2029 und 2030 eine Lücke von einer Million Tonnen CO2-Äquivalenten klaffen wird. Um diese Lücke zu schließen, würden die Deponien zum zweiten Mal zum „Retter der Klimaschutzpläne“ der Bundesumweltpolitik. Immerhin hätten die Lagerstätten seit dem Bezugsjahr 1990 bereits etwa 23 Millionen Tonnen CO2 eingespart – im Wesentlichen durch Schließung der Deponien für organische Abfälle.

Realisierbar bis 2027
Dennoch unterzeichnete die Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber im September 2019 eine Selbstverpflichtungserklärung zur Einsparung von insgesamt einer Million Tonnen CO2. Eine Umfrage bei den InwesD-Mitgliedern im Oktober 2019 ergab, dass schon 22 Potentialstudien realisiert und 18 für die nächste Zeit vorgesehen sind; allerdings seien noch nicht alle potenziellen Einsparungen quantifizierbar.

Auf Basis der eingegangenen Meldungen seien bislang Kürzungen in Höhe von 375.000 Tonnen und damit etwa 3,75 Millionen Tonnen CO2 erzielt worden. Bis 2027 sollen und wollen die Deponiebetreiber die Reduzierungen realisiert haben.

Reihe von Vorkehrungen zu treffen
Allerdings läuft ihnen die Zeit davon. Da die betroffenen Deponiebetreiber oftmals dem öffentlichen Haushaltsrecht sowie dem öffentlichen Vergaberecht unterstehen, ist eine Reihe von Vorkehrungen zu treffen. Teilweise mehrfach müssen erforderliche Fördermittel bereitgestellt, Potenzialstudien erstellt, Förderanträge erarbeitet, neue Anlagen oder -teile geplant, Bewilligungen eingeholt und Ausschreibungen vorgenommen werden. Dabei können laut Hartmut Haeming „vom Projektstart bis zum Abschluss mühelos fünf bis sechs Jahre vergehen“. Deshalb sollten Deponiebetreiber die öffentliche Förderung so schnell als möglich beantragen und in Anspruch nehmen. Sonst droht ihnen, dass sie, um die Vorgaben der Selbstverpflichtung zu erfüllen, die Kosten für ihre Maßnahmen selbst tragen müssen.

Der Vortrag ist abgedruckt unter Mineralische Nebenprodukte und Abfälle, Band 7: Aschen, Schlacken, Stäube und Baurestmassen, hrsg. S. Thiel, E. Thomé-Kozmiensky, D.G. Senk, H. Wotruba, H. Antrekowitsch, R. Pomberger, Neuruppin 2020, ISBN 978-3-944310-53-4.

(EU-Recycling 07/2020, Seite 15, Foto: Foto Fay, Burkardroth (Kommunalunternehmen Lk Bad Kissingen) / abfallbild.de)