FCKW-haltige Kühlgeräte: Keine detaillierten Daten zur Entsorgung

Im Jahr 2018 sind in Deutschland ausrangierte Haushaltsgroßgeräte mit einem Gesamtgewicht von rund 358.000 Tonnen über Entsorger, Hersteller und Handel gesammelt worden.

Dies teilte die Bundesregierung in der Antwort vom 12. November 2020 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit. Wie viele Tonnen Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) in entsorgten Kühlgeräten enthalten waren, ließe sich aber nicht beziffern, da keine detaillierten Daten für Kühlgeräte vorliegen würden. Ebenfalls keine Informationen liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben zur Masse der im Zeitraum der Jahre 2014 bis 2019 bei der Entfernung der Kältemittel aus den Kühlgeräten entnommenen FCKW vor. Die Ausfuhr von FCKW-haltigen Kühlgeräten aus der Europäischen Union sei grundsätzlich verboten, schreibt die Bundesregierung weiter. Für die entsprechenden Kontrollen seien die Länder zuständig, wobei das Bundesamt für Güterverkehr und die Zollbehörden mitwirkten.

Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de

Freifahrtschein für illegale Entsorgungspraktiken
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft Bundesumweltministerin Svenja Schulze Untätigkeit vor. In einer derzeit in Erarbeitung befindlichen Behandlungsverordnung würden Entsorgungsvorgaben nach dem Stand der Technik für vielerlei schadstoffhaltige Elektrogeräte festgelegt – unverständlicherweise jedoch nicht für die besonders schädlichen Kühlgeräte. „Bundesumweltministerin Schulze erkennt offiziell die vorbildlichen europäischen Entsorgungsstandards für FCKW-haltige Kühlgeräte als Stand der Technik an. Trotzdem weigert sie sich, diese in Deutschland gesetzlich vorzuschreiben und kontrollieren zu lassen. Das ist fahrlässiges Handeln und nicht vereinbar mit den Zielen des Klimaschutzes“, fordert Barbara Metz, Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin, Schulze auf, die EU-Entsorgungsstandards EN 50625-2-3 und CLC/TS 50625-3-4 in der Behandlungsverordnung festzulegen.

Für Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, stellt die Bundesregierung einen Freifahrtschein für illegale Entsorgungspraktiken aus: „Wenn nicht bekannt ist und auch nicht nachgewiesen werden muss, wie viele Kühlgeräte entsorgt werden und wie viel klimaschädliches FCKW herausgeholt wird, dann kann es auch keine funktionierende Anlagenüberwachung geben. Das Bundesumweltministerium muss endlich verbindliche Stoffstromnachweise vorschreiben, sodass zweifelsfrei klar wird, welche Mengen an Kühlgeräten mit FCKW in Entsorgungsanlagen reingehen und wie viel FCKW daraus entnommen wird.“ Bislang gäbe es keine wirksamen Kontrollmechanismen, die sicherstellten, dass die vorgeschriebene Rückgewinnung von 90 Prozent der FCKWs auch wirklich eingehalten wird.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 12/2020, Seite 5, Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de)

 

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