Deutschland unterstützt bis auf Weiteres keinen Tiefseebergbau

Bei den Verhandlungen im Rahmen des Rates der Internationalen Meeresbodenbehörde in Jamaika forderte die Bundesregierung eine „precautionary pause“, eine vorsorgliche Pause beim Tiefseebergbau und erklärte, bis auf Weiteres keine Anträge auf kommerziellen Abbau von Rohstoffen in der Tiefsee unterstützen zu wollen.

Das vorhandene Wissen und der Stand der Forschung reichten nicht aus, um ernsthafte Umweltschäden durch Tiefseebergbau auszuschließen. Zudem wirbt Deutschland im Kreis der Mitgliedstaaten dafür, ebenfalls keine Anträge zu unterstützen. Eine formale Unterstützung von Abbauanträgen durch einen Mitgliedstaat des UN-Seerechtsübereinkommens sei zwingende Voraussetzung dafür, dass ein Unternehmen eine Genehmigung der Internationalen Meeresbodenbehörde erhält.

„Zweijahresklausel“ ausgelöst
Die Entscheidung der Bundesregierung, für eine „precautionary pause“ im Tiefseebergbau zu werben, erfolgt als Reaktion auf den im vergangenen Jahr angekündigten Abbauantrag des Pazifikstaats Nauru. Damit wurde die sogenannte „Zweijahresklausel“ des Seerechtsübereinkommens ausgelöst, nach der innerhalb von zwei Jahren die Abbauregularien entwickelt werden müssen. Die Frist hierfür endet im Juli 2023.

Die Tiefsee gehört zu den am wenigsten erkundeten Gebieten unseres Planeten. Deutschland unterstützt bereits seit längerem die Erforschung von Tiefseeressourcen und hält über die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zwei sogenannte Explorationsverträge mit der Internationalen Meeresbodenbehörde im Pazifik und im Indischen Ozean.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 12/2022, Seite 11, Foto: Design n Print / pixabay.com)