Wohin mit den radioaktiven Abfällen aus Asse II?

Die Abfälle sollen standortnah zwischengelagert werden. Doch die Umsetzung wie überhaupt die Endlagersuche gestaltet sich weiterhin sehr schwierig.

Für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der maroden Schachtanlage Asse II soll ein neuer Beteiligungsprozess entwickelt werden, der die berechtigten Interessen der Bevölkerung in der Region um das ehemalige Salzbergwerk in Niedersachsen wahrnimmt. Darauf haben sich das Bundesumweltministerium (BMUV) und die Asse-2-Begleitgruppe (A2B) verständigt. Der bisherige Begleitprozess wurde beendet. Es besteht Konsens, den Austausch in anderer Form weiterzuführen. Hierfür wollen beide Parteien im ersten Quartal 2023 gemeinsam mit dem niedersächsischen Umweltministerium (NMU) und der Betreiberin der Schachtanlage Asse II, der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), einen neuen Beteiligungsprozess entwickeln, um die weiterhin notwendige Interessenvertretung der Region bei der Rückholung der radioaktiven Abfälle zu gewährleisten.

Die A2B hatte ihre öffentlichen Sitzungen im Jahr 2020 ausgesetzt. Hintergrund ist der bestehende Dissens, ob eine Alternativen-Prüfung zu dem von der BGE ausgewählten Asse-nahen Standort für das erforderliche Zwischenlager für die aus der Schachtanlage Asse II rückzuholenden Abfälle durchzuführen ist. BMUV und A2B streben an, dass die beteiligten Akteure einschließlich NMU und BGE voraussichtlich im Februar 2023 eine abgestimmte Entscheidung über die weitere Zusammenarbeit treffen. Sofern alle Akteure sich darauf verständigen, kann aus Sicht der A2B und des BMUV die Ausarbeitung der Struktur, der jeweiligen Rollen und der Konfliktlösungswege zügig erfolgen.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 02/2023, Seite 4, Foto: ar130405 / pixabay.com)