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Herausforderungen und Chancen im Umgang mit gefährlichen Abfällen

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat eine Übersicht über die EU-Maßnahmen zur Bekämpfung der steigenden Menge gefährlicher Abfälle veröffentlicht.

Der Bericht beleuchtet bestehende und zukünftige Herausforderungen im Umgang mit gefährlichen Abfällen, einschließlich Verbesserung der Klassifizierung, Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit, Steigerung des Recyclings und Bekämpfung des illegalen Handels.

Die FEAD – European Waste Management Association beobachtet, dass die Zunahme des Sonderabfallaufkommens generell mit der Entwicklung des realen Bruttoinlandsprodukts einhergeht. Darüber hinaus hätten die Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftsrechts, eine verbesserte Berichterstattung und die Einführung neuer Gefahreneigenschaften und Gefahrenklassen dazu geführt, dass im Laufe der Jahre mehr Abfälle als gefährlich eingestuft worden seien, was einen höheren Anstieg der gefährlichen Abfälle im Verhältnis zum Gesamtabfall erklären würde. Darüber hinaus würden die aktuellen Trends der Urbanisierung, Digitalisierung und Elektrifizierung der Industrien und Gesellschaften in Europa die Mengen an gefährlichen Abfällen erhöhen.

Unterschiedliche Klassifizierung
Die ordnungsgemäße Klassifizierung und Rückverfolgung gefährlicher Abfälle könnte dazu beitragen, unsachgemäße Behandlung und illegale Abkürzungen zu vermeiden. Festgestellt wird dabei, dass gefährliche Abfälle in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlich klassifiziert werden. FEAD betont, dass die korrekte Einstufung der Schlüssel zu einer ordnungsgemäßen Abfallbewirtschaftung ist, und unterstreicht die Notwendigkeit, die Bemühungen zur Harmonisierung der geltenden EU-Rechtsvorschriften zu verstärken. Die Verpflichtungen und Bedingungen, denen Abfallverwalter derzeit in den einzelnen Mitgliedstaaten unterliegen, seien unterschiedlich und würden zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen in verschiedenen Aspekten beitragen.

„Wir müssen wissen, was enthalten ist“
Informationen über besorgniserregende Stoffe sind für den Verband unerlässlich: „Gefährliche Abfälle dürfen keine Black Box sein. Wir müssen wissen, was in den Abfällen enthalten ist, um sie sicher behandeln zu können.“ Für jedes Produkt, das auf den EU-Markt gebracht wird, müsse vollständig offengelegt werden, wie dieses am Ende seiner Lebensdauer sicher behandelt werden kann (und sollte). Der Europäische Hilfsfond EHAP setzt sich dafür ein, dass die Rolle der Abfallentsorger bei den offenzulegenden Informationspflichten und dem Zugang zum Digitalen Produktpass in der neuen Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) ausreichend berücksichtigt wird. In Anbetracht der aktuellen Erfahrungen mit der SCIP-Datenbank müssten digitale Tools, die im Prinzip positiv und nützlich seien, jedoch auch praktisch zu verwenden sein – unter Berücksichtigung der Realität der Abfallwirtschaft, die große Tonnagen in großen Mengen handhabt und bei der sich ein Abfallstrom aus unterschiedlichen Abfallstoffen zusammensetzt.

Die bessere Lösung
Auf EU-Ebene wird die Ansicht vertreten, dass das Verbot aller Verbringungen von Abfällen zur Beseitigung innerhalb und außerhalb der EU weiter zur Eindämmung des illegalen Handels mit gefährlichen Abfällen beitragen könnte. FEAD hält dagegen effektive Kontrollen, Rückverfolgbarkeit, Durchsetzungsmaßnahmen und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten für die bessere Lösung: „Insbesondere bei gefährlichen Abfällen müssten die Auswirkungen von Fehlklassifizierung und Missmanagement stark berücksichtigt werden. Im EU-Binnenmarkt gibt es ein gut etabliertes Netz hochspezialisierter Einrichtungen, zu denen Lieferungen ermöglicht werden müssen – auch zur Entsorgung, wenn auf nationaler Ebene keine Kapazitäten oder angemessene Technologien vorhanden sind; dies gilt insbesondere für kleine Mitgliedstaaten.“ Die EU-Taxonomie werde die Entwicklung von Recyclingtechnologien für gefährliche Abfälle voranbringen.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 02/2023, Seite 5, Foto: EU-R Archiv)

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