EU-Datengesetz: Europäisches Parlament nimmt Gesetzentwurf an
Das EU-Datengesetz (Data Act) soll Hindernisse beseitigen, die den Zugang von Verbrauchern und Unternehmen zu Daten behindern.
Der im März im Europäischen Parlament in Straßburg angenommene Gesetzesentwurf ist die Position des Parlaments für die Verhandlungen mit den EU-Staaten. Das Datengesetz regelt den Umgang mit nicht-personalisierten Daten und soll neue Dienste ermöglichen, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz, wo große Datenmengen für das Training von Algorithmen benötigt werden. Die geplanten Neuerungen können auch zu besseren Preisen für Kundendienstleistungen und Reparaturen von vernetzten Geräten führen.
Faire Datenverträge
Die von Menschen und Maschinen erzeugten Datenmengen nehmen exponentiell zu und werden zu einem entscheidenden Faktor für Innovationen in Unternehmen und Behörden, etwa bei der Gestaltung intelligenter Städte. Das Datengesetz legt Regeln für den Austausch und die gemeinsame Nutzung von Daten fest, die durch die Verwendung vernetzter Produkte wie Windkraftanlagen, intelligenter Hausgeräte oder moderner Autos oder damit verbundenen Dienste im Internet der Dinge erzeugt werden. So sollen faire Verträge über die gemeinsame Nutzung von Daten möglich werden.
Die Europaabgeordneten verabschiedeten Regeln, die den Nutzern Zugang zu den von ihnen erzeugten Daten ermöglichen. Laut der Europäischen Kommission werden derzeit 80 Prozent der in der Industrie erhobenen Daten nie genutzt. Die Abgeordneten wollen auch sicherstellen, dass vertragliche Vereinbarungen im Mittelpunkt von Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen stehen. Die Unternehmen könnten entscheiden, welche Daten weitergegeben werden dürfen. Hersteller könnten sich dafür entscheiden, bestimmte Daten „absichtlich“ nicht zur Verfügung zu stellen. Um die Verhandlungsposition kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken, sollen missbräuchlichen Vertragsklauseln über die gemeinsame Nutzung von Daten verboten werden. So soll vermieden werden, dass große Unternehmen ihre wesentlich stärkere Verhandlungsposition nutzen, um Konkurrenz und Innovation zu verhindern.
Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Der Text legt auch fest, wie öffentliche Stellen auf Daten im Besitz des privaten Sektors zugreifen und diese nutzen können. Wichtig wird das etwa in Notfällen wie Überschwemmungen und Waldbränden. Die Abgeordneten verschärften zudem die Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. So soll verhindert werden, dass Konkurrenten den erweiterten Zugang zu Daten nutzen, um Dienste oder Geräte zu kopieren. Die Bedingungen für Datenanfragen von Unternehmen an Regierungen sind strenger festgelegt. Schließlich soll das Gesetz den Wechsel zwischen Anbietern von Cloud-Diensten und anderen Datenverarbeitungsdiensten erleichtern. Neue Schutzvorkehrungen sollen unrechtmäßige internationale Datenübertragungen durch Cloud-Anbieter verhindern.
Der Text wurde mit 500 Stimmen gegen 23 Stimmen bei 110 Enthaltungen angenommen.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 04/2023, Seite 25, Foto: Gerd Altmann / pixabay.com)