Bundesrat verabschiedet neue Trinkwasser­verordnung

Die Verordnung schreibt erstmals verpflichtende umfassende Regelungen zur Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung für die Wasserversorgung fest und tritt in Kürze in Kraft.

Zu den neu eingeführten Parametern, auf die die Wasserversorgungsunternehmen das Trinkwasser untersuchen müssen, gehören PFAS, die gegebenenfalls mit hohem technischen Aufwand herausgefiltert werden müssen. Nach Ansicht des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) würde die forcierte Aufbereitung des Trinkwassers das Problem nur einseitig auf die Wasserversorgung verlagern und ihr allein den schwarzen Peter zuschieben. Es müsse endlich eine europaweite oder besser weltweite Reglementierung für PFAS greifen. Ihre Herstellung und Anwendung müssten auf wenige essenzielle Zwecke beschränkt sein. Ziel müsse eine Vermeidung dieser Stoffe bereits an der Quelle der Verschmutzung sein. Sie dürften gar nicht erst in die Umwelt gelangen.

Grenzwert für Blei nochmals herabgesetzt
Andere Parameterwerte wurden geändert. Zwei Beispiele: Der Grenzwert, den die Europäische Trinkwasserrichtlinie erstmals für Legionellen festlegt, unterscheidet sich vom deutschen Wert. Dies wird zu Änderungen im deutschen Trinkwasserrecht für den Bereich der Trinkwasser-Installationen führen. Der Grenzwert für Blei wird nochmals herabgesetzt, sowohl im Trinkwasser als auch in den verwendeten Materialien und Werkstoffen.

Zudem wird es ein Verbot von noch vorhandenen Bleileitungen geben. Bisher konnten Bleileitungen in der Versorgung belassen werden, solange der Grenzwert nicht überschritten wurde. Jetzt müssen die noch vorhandenen Bleileitungen innerhalb einer gewissen Frist alle stillgelegt oder ausgetauscht werden.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 05/2023, Seite 11, Foto: congerdesign / pixabay.com)