Beim Brandschutz besser nichts dem Zufall überlassen

Jede fünfte Brandmeldeanlage und jedes vierte Rauchabzugssystem in Sonderbauten weist erhebliche Mängel auf. Zu diesem alarmierenden Ergebnis kommt der TÜV-Baurechtsreport 2023. Die Freihoff Gruppe weist auf die Risiken hin und bietet maßgeschneiderte Lösungen für einen vorbeugenden Brandschutz.

Gerade in Sonderbauten und öffentlich zugänglichen Bereichen ist Sicherheit von besonderer Bedeutung – angefangen mit einem vorbeugenden Brandschutz. Schließlich kann Feuer nicht nur erhebliche Sachschäden verursachen, sondern insbesondere auch Menschenleben gefährden. Angesichts der Risiken sind die Resultate des aktuellen TÜV-Baurechtsreports 2023 umso alarmierender: Rund 20 Prozent der Brandmeldeanlagen und 25 Prozent der Rauchabzugssysteme weisen erhebliche Mängel auf, haben die Tester in ihrer aktuellen Erhebung festgestellt.

Mängelquote erreicht neuen Höchststand
Die Zahl der bemängelten Brandmeldeanlagen und Rauchabzugssysteme ist nicht nur insgesamt zu hoch – sie ist zudem weiter deutlich angestiegen. Daher weist der aktuelle Baurechtsreport die höchste Mängelquote seit mehreren Jahren auf: Die Quote der Beanstandungen stieg seit 2017 um 3,7 Punkte an. Zu den Gründen dafür dürfte nicht zuletzt die weiter zunehmende Komplexität infolge der Digitalisierung in der modernen Gebäudetechnik zählen. „Brandschutzbeauftragte und Gebäudebetreiber sollten diese Mängel nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern angesichts der hohen Zahl an Mängeln noch mehr Augenmerk auf ihr Qualitätsmanagement, die laufende Schulung eigener Mitarbeiter und zudem auf die fachgerechte Überprüfung und Wartung der Brandmeldeanlagen durch erfahrene Partner legen“, rät Alexander Schmiedel, Geschäftsführer der Freihoff-Gruppe aus Langenfeld, Nordrhein-Westfalen.

Großschäden belasten Unternehmen und Versicherer
Nicht nur der TÜV-Baurechtsreport macht die Bedeutung des vorbeugenden Brandschutzes in sensiblen Gebäuden wie Hochhäusern, Hotels, Schulen, Kliniken oder Produktionsstätten deutlich. Ein deutliches Bild zeichnet zudem die Schadensstatistik der Versicherer: Laut Zahlen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer (GDV) nimmt der Großschadenaufwand für Feuerschäden seit Jahren zu – auf rund 1,5 Milliarden Euro jährlich. Die Statistik für das Kalenderjahr 2022 etwa führt neun der zehn größten Schadensereignisse auf Feuer zurück. Und zum aktuellen Sachschaden kommen häufig noch langfristige negative Folgen für betroffene Unternehmen hinzu – beispielsweise, wenn eine Produktion wochenlang stillstehen muss, Umsätze entfallen und womöglich Kunden langfristig abwandern.

Instandhaltung und Wartung ernst nehmen
Mit Blick auf die Risiken und die gestiegene Zahl festgestellter Mängel weist auch der TÜV auf die Bedeutung einer vorausschauenden Instandhaltung und Wartung von Brandschutzsystemen hin: „Es liegt in der Verantwortung der Gebäudeeigentümer und -betreiber, verstärkt in Wartung und Instandhaltung ihrer Sicherheitstechnik zu investieren, um bestmöglichen Schutz vor Bränden zu gewährleisten“, betont Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. Die rechtliche Ausgangslage ist dabei klar: Fachfirmen, die nach DIN 14675 zertifiziert sind und mindestens eine geprüfte Fachkraft beschäftigen, dürfen Brandmeldeanlagen warten und beispielsweise Brandmelder tauschen. Wartungen sollten stets von einem zertifizierten Fachpersonal einmal jährlich vorgenommen werden. Zu den wichtigsten Wartungsaufgaben zählen die Pflege von Anlagenteile, wie zum Beispiel Ansaugrauchmelder und Bewegungsmeldern, der Austausch von Batterien, Akkus, Rauchmeldern sowie das Justieren von Bauteilen wie Riegelschaltkontakten.

VdS-zertifizierter Facherrichter für Brandmeldetechnik
Als VdS-zertifizierter Facherrichter deckt die Freihoff Gruppe alle Anforderungen an Planung, Errichtung, laufenden Betrieb und Wartung ab. Mehr als 6.000 Kunden vertrauen europaweit der Qualität, darunter große Konzerne, mittelständische und kleine Unternehmen sowie Privatkunden. Die Inspektion einer Brandmeldeanlage beispielsweise hat zwingend durch eine Elektrofachkraft zu erfolgen: VDE 0833-1, 5.3.2.2.

Zu überprüfen sind dabei:

  • Signalgeber
  • Bestätigungseinrichtungen (Anzeige)
  • Schalteinrichtungen
  • Energieversorgungen (Netzteile und Akkus)
  • Weiterleitungen von Alarmmeldungen und Störungsmeldungen
  • Jährliche Inspektionen
  • Auslösung der Brandmeldeanlage: Sind alle Melder intakt?
  • Überprüfung der korrekten Anzeige der Melder
  • Prüfung der Sprachalarmierungsanlagen (Funktionsprüfung der Lautsprecher)
  • Funktionstest der Verbindungswege
  • Verbindung zu Steuereinrichtungen

Auf erfahrene Partner verlassen
Mit einer regelmäßigen Wartung werden Gebäudebetreiber nicht nur gesetzlichen Anforderungen gerecht. Zugleich haben sie das gute Gefühl, bestmöglich für einen Brandfall vorgesorgt zu haben, um Sach- und Personenschäden weitestgehend zu verhindern und zu verringern. „Für eine individuelle Beratung und Planung neuer Brandmeldeanlagen sowie für die Instandhaltung und regelmäßige Wartung vorhandener Anlagen sollte man sich auf erfahrene Partner verlassen“, schließt Alexander Schmiedel: „Mit jahrzehntelangem Know-how im vorbeugenden Brandschutz, mit hochqualifizierten Fachkräften und zertifizierter Qualität wird die Freihoff Gruppe allen Anforderungen gerecht.“

Der TÜV-Baurechtsreport zum Nachlesen: tuev-verband.de/presse/publikationen/reporte/baurechts-report

freihoff-gruppe.de

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 02/2024, Seite 28 -Advertorial-, Foto: Bruno / pixabay.com)