EU-Verpackungsverordnung: Ständiger Ausschuss stimmt für Trilog-Einigung

Der Rat der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten hat für die Annahme der Trilog-Einigung gestimmt. Dabei hatte die belgische EU-Ratspräsidentschaft bis zuletzt daran gearbeitet, einen für alle gangbaren Kompromiss zu finden.

Um dies zu erreichen, hat Belgien weitere Änderungen und Klarstellungen am Text der politischen Einigung, die am 4. März 2024 erzielt worden war, vorgenommen. Sie zielen insbesondere auch darauf ab, einen Kompromiss für die Regelungen bezüglich der für die Mindestrezyklat-Einsatzquoten anrechenbaren Rezyklate, die zuletzt für Unstimmigkeiten bei der Europä­ischen Kommission geführt hatten, zu erzielen. Änderungen nach Trilogen sind ungewöhnlich. Um diese dennoch vornehmen zu können, musste die Ratspräsidentschaft das Parlament konsultieren, das sein grünes Licht gab.

Handelsrechtliche Bedenken ausgeräumt
Nach der sogenannten Spiegelklausel darf das künftig in Kunststoffverpackungen einzusetzende Rezyklat sowohl aus der EU stammen als auch außerhalb der EU recycelt worden sein, wenn es europäischen Qualitäts- und Nachhaltigkeitsanforderungen für Rezyklate entspricht. Die hierfür benötigten Kunststoffabfälle können ebenfalls sowohl in der EU als auch in Drittstaaten gesammelt worden sein.

Allerdings müssen in Drittstaaten bei Sammlung und Recycling Umweltstandards eingehalten werden, die den in der EU geltenden Maßstäben entsprechen. Damit konnten handelsrechtliche Bedenken ausgeräumt werden. Die förmliche Annahme des Kompromisstextes zur Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) im Ministerrat steht noch aus.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 04/2024, Seite 4, Foto: EU-R Archiv)