Lebensmittel- und Textilabfälle: Strengere EU-Vorschriften gefordert
Das Europäische Parlament hat Vorschläge zur besseren Vermeidung und Reduzierung von Lebensmittel- und Textilabfällen in der gesamten EU verabschiedet.
Die Abgeordneten fordern höhere verbindliche Ziele zur Abfallreduzierung, die über die Vorstellungen der EU-Kommission hinausgehen und bis zum 31. Dezember 2030 auf nationaler Ebene erreicht werden sollen: mindestens 20 Prozent in der Lebensmittelverarbeitung und -herstellung sowie mindestens 40 Prozent in Einzelhandel, Restaurants und Haushalten. Die Kommission hatte hier zehn beziehungsweise 30 Prozent vorgeschlagen. Das Parlament möchte außerdem, dass die Kommission prüft, ob höhere Ziele für 2035 (mindestens 30 bzw. 50 Prozent) eingeführt werden sollten, und fordert sie in diesem Fall auf, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen.
Ausweitung der EPR-Systeme
Die Abgeordneten stimmten einer Ausweitung der Systeme zur Herstellerverantwortung (EPR) zu, durch die Hersteller, die Textilien in der EU verkaufen, die Kosten für deren getrennte Sammlung, Sortierung und Wiederverwertung tragen müssten. Die Mitgliedstaaten müssten diese Systeme 18 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie einrichten – im Vergleich zu den von der Kommission vorgeschlagenen 30 Monaten. Die neuen Regeln würden Produkten wie Kleidung und Accessoires, Decken, Bettwäsche, Vorhänge, Hüte, Schuhe, Matratzen und Teppiche abdecken – einschließlich Produkte, die textilbezogene Materialien wie Leder, Kunstleder, Gummi oder Kunststoff enthalten. Das Dossier wird vom neuen Parlament nach den Europawahlen vom 6. bis 9. Juni 2024 weiterverfolgt.
Hintergrund:
Jedes Jahr fallen in der Europäischen Union 60 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle (131 Kilogramm pro Person) und 12,6 Millionen Tonnen Textilabfälle an. Allein Kleidung und Schuhe verursachen 5,2 Millionen Tonnen Abfall, was zwölf Kilogramm Abfall pro Person und Jahr entspricht. Schätzungen zufolge werden weltweit weniger als ein Prozent aller Textilien zu neuen Produkten recycelt.
Ab 2025 gilt EU-weit eine Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien, wodurch schätzungsweise 1,3 Millionen Tonnen nicht wiederverwendbarer Textilien mehr entstehen – allein in Deutschland, für die ein Absatzmarkt gefunden werden muss. Damit steht auch die kommunale und gemeinnützige Sammelstruktur für Alttextilien vor Herausforderungen. In Deutschland existiert ein flächendeckendes Altkleidererfassungssystem. Das System der Erfassung und Behandlung von Alttextilien finanziert sich aktuell über die Erlöse aus der Wiederverwendung der tragbaren Textilien in den Sammlungen. Allerdings wird die Qualität der produzierten Textilien immer minderwertiger, wodurch der Anteil der wiederverwendbaren Textilien stetig abnimmt. So ist die Altkleiderbranche in den letzten zwei Jahren in eine strukturelle Krise geraten: Immer weiter zunehmenden Mengen stehen steigende Erfassungskosten mit sinkender Produktqualität gegenüber.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 04/2024, Seite 5, Foto: Fotoschlick / stock.adobe.com)