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Novelle des ElektroG: BDE plädiert für Nachbesserungen

Der BDE sieht im BMUV-Referentenentwurf richtige Ansätze für einen besseren Umgang mit Elek­tro­altgeräten. So stößt die Regelung, dass Elektroaltgeräte in Zukunft durch geschultes Personal des Wertstoffhofs einsortiert werden sollen, auf Zustimmung des Verbandes.

Enttäuschend sind nach BDE-Ansicht jedoch die geplanten Regelungen zur Rücknahme von Einweg-E-Zigaretten. Diese sollen ab spätestens Mitte 2026 bei allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden können. Konsequent wäre es gewesen, Einweg-E-Zigaretten komplett zu verbieten. Der BDE und auch der Bundesrat hatten in der Vergangenheit die Bundesregierung aufgefordert, sich für ein Verbot dieser Zigaretten einzusetzen. Außerdem hatte Bundesumweltministerin Lemke im vergangenen Jahr ein entsprechendes Verbot auf EU-Ebene gefordert. Anders als Belgien, das ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten ab 2025 beschlossen und damit Handlungsdruck auf europäischer Ebene ausgelöst hat, scheut Deutschland jedoch unverständlicherweise den nationalen Beschluss.

Neben Vollzugsfragen, wie das sogenannte „Thekenmodell“ mit Fachpersonal am Recyclinghof umgesetzt werden kann, löse der Entwurf in keiner Weise das Problem der Fehlwürfe von Lithium-Ionen-Akkus und batteriehaltigen Elektroaltgeräten in anderen Abfallströmen. Der Verband wiederholt daher seine Forderung nach Einführung eines Batteriepfands, das einen klaren wirtschaftlichen Anreiz für die Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien und Altgeräten schaffen und damit einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Sammelmengen von Elektroaltgeräten liefern würde. Informations- und Rücknahmepflichten für Hersteller und Vertreiber, insbesondere zum Umgang und zur Rücknahme von lithiumhaltigen Akkus und Altgeräten, sollten strenger und konkreter gefasst werden.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 06/2024, Seite 7, Foto: O. Kürth)

 

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