Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien mit Weitsicht und Qualitätsbewusstsein umsetzen
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle in Deutschland. Den Verbänden VKU und FairWertung fehlen weitere Schritte zur Verwirklichung einer echten Kreislaufwirtschaft, wie die Umsetzung einer erweiterten Herstellerverantwortung. Damit die Getrenntsammlung von kommunalen und gemeinnützigen Trägern in der derzeit schwierigen Marktlage erfolgreich realisiert werden kann, sei es besonders wichtig, auf Qualität und die sorgfältige Trennung der Alttextilien zu achten.
Aus diesem Grund sollten stark zerschlissene, verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden, sprechen sich VKU und FairWertung aus: Kommunen und Abfallwirtschaftsbetriebe sollten diese Qualitätsanforderungen in ihrer Abfallberatung und -satzung berücksichtigen, um Unsicherheiten bei der Abgabe von Alttextilien auszuräumen. Für die Bürger in Deutschland ändere sich durch die Getrenntsammlung zunächst nichts.
Bestehende Recyclingkapazitäten ausgelastet
In Deutschland werden die von privaten Haushalten aussortierten Bekleidungsstücke und Schuhe vor allem über Depotcontainer auf den Straßen erfasst. Dieses System ist schon lange etabliert und wird von den Bürgern akzeptiert. So erreicht Deutschland – nach den Angaben der Verbände – bereits heute eine Erfassungsquote von circa 64 Prozent. Die in diesem System erfassten Textilien werden in einem aufwendigen Prozess sortiert und entweder einer Wiederverwendung als Secondhand-Bekleidung oder einem Recycling (z. B. als Material für Putzlappen oder Dämmstoffe) zugeführt. Mit diesem System wird heute eine Wiederverwendungs- und Verwertungsquote von mehr als 90 Prozent erreicht, sagen VKU und FairWertung.
Mit Blick auf die EU-weite Einführung der getrennten Alttextilsammlung werden voraussichtlich die Mengen von minderer Qualität EU-weit stark ansteigen, die einer Verwertung zugeführt werden müssen. Allerdings seien die bestehenden Recyclingkapazitäten längst ausgelastet und die Nachfrage nach Dämmstoffen oder Putzlappen gesättigt, verweisen die Verbände auf eine schwierige Marktlage. Zudem seien neue Geschäftsmodelle im Textilrecycling, die zum Beispiel ein Faser-zu-Faser-Recycling umsetzen, noch nicht im industriellen Maßstab etabliert. Recycelte Fasern würden bislang wenig nachgefragt. Perspektivisch müssten geeignete Recyclingverfahren entwickelt und ausreichend Kapazitäten aufgebaut werden. Die Verbände erwarten das nicht vor 2027/28, weshalb es besonders wichtig sei, die Sammlung nicht mit verschmutzten oder zerschlissenen Textilien zu belasten. Dies würde zu hohen Kosten für die kommunalen und gemeinnützigen Sammlungen führen.
Die EU-Kommission hat die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zum Aufbau einer textilen Kreislaufwirtschaft erkannt. So umfasst die Textilstrategie der Kommission mehr als 28 Maßnahmen und Initiativen. Die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung soll den Ausbau der getrennten Erfassung von Textilabfällen sowie eine hochwertige Sortierung und Verwertung unterstützen. Die Verbände VKU und FairWertung fordern in diesem Zusammenhang insbesondere die unbürokratische Übernahme der Sammelkosten durch die Hersteller, da die Erlöse diese Kosten nicht mehr decken würden. Die Umsetzung der Herstellerfinanzierung werde aller Voraussicht nach nicht vor 2027 erfolgen. Die nun geltende Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien sollte daher von allen Beteiligten mit Weitsicht und Qualitätsbewusstsein umgesetzt werden, um bestehende Sammelstrukturen nicht weiter zu gefährden.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 01/2025, Seite 18, Foto: Fotoschlick / stock.adobe.com)