DIWASS: Offenbar keine Rechtsgrundlage für den Hande
Die Einführung der neuen EU-Abfallverbringungsverordnung sorgt in der Recyclingwirtschaft für massive Störungen.
Das berichten Branchenakteure: DIWASS funktioniere nicht. Seit dem Start des digitalen Notifizierungssystems könnten deutsche Unternehmen keine Exportanträge für Kunststoffabfälle in die Türkei und andere Drittländer mehr stellen. Mit der fehlenden technischen Infrastruktur für DIWASS fehle die Rechtsgrundlage für den internationalen Handel.
Von schwerwiegenden Folgen ist die Rede: Container stünden still, und Verträge könnten nicht erfüllt werden. Deutsche Exporteure würden das Vertrauen ihrer internationalen Partner verlieren. Gleichzeitig liefen Fixkosten für Lagerung, Personal und Finanzierung weiter, was sich als akute Existenzbedrohung für mittelständische Unternehmen darstellt. Hinzu käme eine uneinheitliche Rechtsanwendung in der EU: Während Deutschland Exporte ohne Zustimmung der Empfangsländer verbiete, genehmigten andere Mitgliedstaaten wie die Niederlande weiterhin Anträge nach dem alten Verfahren. Das schaffe ungleiche Wettbewerbsbedingungen.
Die Branche begrüßt dem Vernehmen nach zwar die Ziele der Verordnung, kritisiert aber die Umsetzung ohne erprobte Systeme und Übergangsfristen. Gefordert werden eine Verschiebung der digitalen Notifizierungspflicht bis 2027, eine EU-weite einheitliche Auslegung der Regeln und sofortige Übergangslösungen.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 08/2026, Seite 19)





