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Neue EU-Abfallverbringungsverordnung: Überzogene Formalanforderungen, die die Kreislaufwirtschaft ausbremsen könnten

Ab dem 21. Mai 2026 greifen die operativen Vorgaben der neuen europäischen Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157. Kernstück ist die verpflichtende Nutzung des „Digital Waste Shipment System“ (DIWASS). Ein Bündnis führender Wirtschaftsverbände – bvse, BDSV, VDM, BGL und Die Papierindustrie – schlägt Alarm. Kritisiert werden Tempo und Ausgestaltung der Einführung von DIWASS.

In einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesminister Katherina Reiche (BMWE), Carsten Schneider MdB (BMUKN), Patrick Schnieder MdB (BMV) und Karsten Wildberger (BMDS) warnen die Verbände vor massiven praktischen Problemen bei der Umsetzung der neuen EU-Regeln zur Abfallverbringung. Kernstück ist die verpflichtende Nutzung des DIWASS: Künftig sollen sämtliche Informationen und Dokumente elektronisch übermittelt und ausgetauscht werden. Parallel dazu wird verlangt, dass bei sogenannten „Grüne-Liste“-Verbringungen das Formular nach Anhang VII spätestens zwei Werktage vor Transportbeginn ausgefüllt vorliegt. Für die betroffenen Branchen ist das in der derzeitigen Ausgestaltung kaum leistbar. Die Verbände sehen sogar das Risiko, dass grenzüberschreitende Abfallströme – ein Grundpfeiler der europäischen Kreislaufwirtschaft – faktisch ins Stocken geraten könnten.

Digitalisierung ohne Übergang?
Grundsätzlich bekennen sich die Unternehmen zur Digitalisierung. Doch sie kritisieren Tempo und Ausgestaltung der Einführung von DIWASS. Technische Spezifikationen und Durchführungsbestimmungen seien verspätet veröffentlicht worden, zentrale Funktionen stünden nur eingeschränkt zur Verfügung, Registrierungs- und Anbindungsprozesse befänden sich noch im Aufbau. Gleichzeitig soll es ab Mai 2026 keine Alternative zur Systemnutzung geben. Wer DIWASS nicht verwendet, riskiert, dass eine Verbringung als illegal eingestuft wird – mit strafrechtlichen Konsequenzen. Für die Unternehmen bedeutet das ein erhebliches Haftungs- und Sanktionsrisiko, das aus ihrer Sicht nicht auf umweltrelevanten Verstößen beruht, sondern auf formalen Anforderungen, die technisch womöglich noch nicht erfüllbar sind. Die Verbände fordern daher eine verbindliche Übergangsphase von mindestens zwölf Monaten. In dieser Zeit sollen alternative Übermittlungswege – etwa physische Dokumente oder elektronische Übermittlung per E-Mail – sanktionsfrei möglich bleiben. Zudem verlangen sie eine pragmatische, bundesweit einheitliche Vollzugspraxis, bis das digitale System stabil und voll funktionsfähig läuft.

Zwei-Tage-Frist als Realitätsbruch
Besonders scharf kritisiert wird die neue Pflicht, das Formular nach Anhang VII spätestens zwei Arbeitstage vor Beginn einer Verbringung einzureichen. In der Praxis, so argumentieren die Verbände, erfolgen Dispositionen im Recycling- und Entsorgungssektor häufig kurzfristig – teils binnen weniger Stunden. Gründe sind schwankende Kundenanforderungen, die Optimierung von Lkw-Auslastungen, die Vermeidung von Leerfahrten oder spontane Rücknahmen abgelehnter Lieferungen. Gerade in Grenzregionen seien flexible Abläufe entscheidend. Eine starre Zwei-Tage-Frist gefährde diese eingespielten Logistikketten und erschwere die effiziente Steuerung nicht-gefährlicher Abfälle erheblich.

Hinzu kommt: Mit DIWASS entstehe ohnehin eine digitale, nahezu in Echtzeit verfügbare Datengrundlage für Behörden. Einen zusätzlichen Überwachungsgewinn durch die Vorabfrist erkennen die Verbände nicht. Gefordert wird daher die vollständige Aufhebung der Zwei-Tage-Vorgabe. Hilfsweise solle sie flexibel ausgestaltet oder zumindest sanktionsfrei gehandhabt werden.

Kreislaufwirtschaft als Wettbewerbsfaktor
Im Kern geht es um mehr als administrative Detailfragen. Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen – sowohl Exporte aus als auch Importe in die EU – gilt als integraler Bestandteil globaler Stoffkreisläufe. Sekundärrohstoffe aus Metall, Papier oder anderen Materialien sichern Produktionsketten und Wettbewerbsfähigkeit.

Die Verbände appellieren daher an die Bundesregierung, sich auf europä­ischer Ebene aktiv für praxisgerechte Übergangs- und Flexibilitätslösungen einzusetzen und im nationalen Vollzug großzügige Spielräume zu nutzen. Andernfalls drohe aus Sicht der Branche ein paradoxes Ergebnis: Eine Verordnung, die Umwelt- und Ressourcenschutz stärken soll, könnte durch überzogene Formalanforderungen die funktionierende Kreislaufwirtschaft ausbremsen.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 05/2026, Seite 5, Foto: O. Kürth)

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